Strafzahlung bei Absage Freie Wähler warnen vor BUGA-Vertrag

Wuppertal · Die Freien Wähler im Wuppertaler Stadtrat warnen davor, die Verträge für eine Bundesgartenschau 2031 zu unterzeichnen. Hintergrund seien finanzielle Klauseln.

Die so genannten Kernareale der BUGA 2031.

Die so genannten Kernareale der BUGA 2031.

Foto: Stadt Wuppertal/Gutachten

„In der letzten Ratssitzung wurde mit breiter Mehrheit beschlossen, die BUGA 2031 in Wuppertal auf den Weg zu bringen und die Verträge mit der BUGA-Gesellschaft zu unterzeichnen. Allerdings geschah dies mit dem Zusatz, vorher den in einen Prüfauftrag umgewandelten Änderungsantrag der Freien Wähler umzusetzen, der eine kritische Überprüfung des Vertragswerkes für den Fall vorsieht, dass Wuppertal auf eine Durchführung der BUGA verzichten muss. Die vorgelegten Verträge beinhalten, dass die Stadt ab 2027 der BUGA Gesellschaft die komplette Summe von vier Millionen Euro zahlen muss, wenn die BUGA nicht durchgeführt werden kann“, so die Fraktion.

Dass dieses Szenario eintreten könne, habe „die Absage der BUGA in Rostock erst kürzlich bewiesen. Dort war man allerdings vorsichtig genug, für eben jenen Fall vertraglich vorzusorgen. Der Vertrag zwischen Rostock und BUGA Gesellschaft befreite die Stadt ab dem Zeitpunkt des Beschlusses über den Verzicht von der Entrichtung von Entschädigungszahlungen.“

Der Änderungsantrag sah nach Angaben der Freien Wähler vor, dies in Wuppertal genauso in die Verträge aufzunehmen: „Deshalb trifft die in der Presse verkündete Nachricht der Stadt Wuppertal, dass nur noch die Unterschriften unter den Verträgen fehlen, und Wuppertal die BUGA ausrichtet, auf Verwunderung.“

Die Freien Wähler: „Bisher liegt uns kein Ergebnis des vom Rat beschlossenen und vom Oberbürgermeister zugesagten Prüfauftrages vor. Man kann sich des Verdachts kaum erwehren, dass dieser überhaupt nicht umgesetzt wurde, da man einseitig auf Sicherheitsvorkehrungen in der Vertragsgestaltung verzichten möchte. Sollte es zu einer Absage der Wuppertaler BUGA kommen, kommen Entschädigungszahlungen auf die Stadt zu, die die Rostocker Regelung vermeiden würde.“

Die Rahmenbedingungen einer BUGA in Wuppertal hätten sich seit dem Bürgerbegehren deutlich verschlechtert. Der Wuppertaler Haushalt werde „durch Energiepreissteigerungen, die Kosten für die Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge, durch deutliche Zinssteigerungen, Inflation und eine drohende Rezession belastet. Eine realistische Steuerschätzung ist aktuell kaum möglich.“ Bisherige Planungen gingen davon aus, dass Wuppertal bis 2024/2025 sein Eigenkapital erneut verbrauche und wieder in die Haushaltssicherung geraten.

„Gerade unter diesen Voraussetzungen muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag die Wuppertaler Interessen wahrt. Dass die BUGA Gesellschaft auf den Passus verzichten möchte, ist nachvollziehbar. Beim jetzigen Vertrag liegt das komplette Risiko einseitig auf Seiten der Stadt Wuppertal. Wer das als gutes Verhandlungsergebnis betrachtet, dem sollte man nicht einmal die Verantwortung über den Kaufladen im Kindergarten übertragen“, so die Fraktion.

Die Freien Wähler behalten sich ausdrücklich vor, „den gesamten Vorgang rechtlich von der Bezirksregierung prüfen zu lassen, da es unverantwortlich ist, den Vertrag ohne einen diesbezüglichen Passus zu unterschreiben“. Man respektiere „den Wunsch, eine BUGA in Wuppertal auszurichten. Aber dieser Wunsch darf nicht dazu führen, alles andere hintenanzustellen. Wenn die BUGA Gesellschaft es anders nicht akzeptiert, dann sollte man auf eine Unterschrift des Vertrages verzichten.“

Wuppertal könnte im Falle des Falles die BUGA absagen. Die Entschädigung in Millionenhöhe allerdings werde dann an anderer Stelle fehlen.

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