Stadtsportbund-Geschührer Volkmar Schwarz über Vereine und Mindestlohn "Ehrenamtler überfordert"

Das seit Anfang des Jahres gültige Mindestlohngesetz betrifft auch die Sportvereine — und sorgt für Verunsicherung: Welche Tätigkeiten fallen unter das Gesetz? Und was bedeutet es für bezahlte Amateursportler?

 Stadtsportbund-Geschäftsführer Volkmar Schwarz sieht Nachbesserungsbedarf beim Mindestlohngesetz.

Stadtsportbund-Geschäftsführer Volkmar Schwarz sieht Nachbesserungsbedarf beim Mindestlohngesetz.

Foto: Dirk Freund

Die Wuppertaler CDU-Ratsfraktion fordert jetzt bereits, für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Rundschau-Redakteur Roderich Trapp sprach darüber mit Stadtsportbund-Geschäftsführer Volkmar Schwarz.

Sie vertreten die Interessen von 350 Sportvereinen und Betriebssportgemeinschaften mit rund 70.000 Wuppertaler Vereinssportlern. Wie ist die Gemütslage in den Clubs angesichts der Mindestlohn-Problematik?

Zunächst einmal muss man klarstellen, dass eine Vielzahl der Vereine gar nicht betroffen ist, weil da rein ehrenamtlich gearbeitet wird. Außerdem fallen die Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale von 720 Euro im Jahr nicht unter das Mindestlohngesetz. In der Breite wird damit vieles erledigt sein. Bei den restlichen Vereinen gibt es aber in der Tat Verunsicherung.

Worauf bezieht die sich?

Vor allem auf die Frage, wann ein Sportler eigentlich ein Arbeitnehmer ist, der unter das Mindestlohngesetz fällt. Generell geht es darum, ob das Geld, das er bekommt, wirtschaftlich für ihn im Mittelpunkt seines Sporttreibens steht, oder ob es sich nur um eine Aufwandsentschädigung handelt. Diese Schwierigkeit dürfte vor allem bei den Ballsportarten auftauchen. Außerdem geht es um den Charakter der vertraglichen Vereinbarungen. Dazu kommt die Frage, wie dann bei einem bezahlten Sportler eigentlich die Arbeitszeit definiert wird. Ist ein Trainingslager 24 Stunden Arbeitszeit? Was ist mit der An- und Abfahrt zum Spiel oder zur Übungseinheit? Da besteht sicherlich noch Nachbesserungsbedarf.

Geklagt wird in den Vorständen auch über den großen Dokumentationsaufwand im Hinblick auf die Arbeitszeit...

Da sehen wir tatsächlich große Probleme. Viele Ehrenamtler in den Vorständen sind mit der aufwändigen Führung der Stundennachweise offenbar überfordert, es gibt in dieser Hinsicht dringenden Beratungsbedarf. Wir fürchten sonst, dass mancher engagierte Funktionär darüber die Lust verlieren könnte.

Kann der Stadtsportbund den Vereinen dabei unter die Arme greifen?

Wir planen kurzfristig eine Veranstaltung zum Thema Mindestlohn, um Hinweise und Erläuterungen zu den wichtigsten Fragen zu geben. Außerdem bemühen wir uns, über den Landessportbund und die politischen Mandatsträger beim Gesetzgeber nachzufassen, wie für den Vereinssport Vereinfachungen erreicht werden können. Das gilt auch für die vielen Mini-Jobber in Vereinen. Auch da ist die Frage, ob der Dokumentationsaufwand für einen Vorstand überhaupt zu bewältigen ist.

Gibt es von den Vereinen auch Beschwerden über finanzielle Mehrbelastungen?

Ich habe noch nicht gehört, dass die Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde ein Problem darstellt. Trotzdem wird der eine oder andere Verein finanziell mehr belastet werden, siehe zum Beispiel die entstehenden Mehrkosten beim WSV für den Ordnungsdienst.

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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