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Urteil: ASS-Prozess: Gericht wirft Stadt Rechtsbruch vor

Urteil : ASS-Prozess: Gericht wirft Stadt Rechtsbruch vor

Die Stadt Wuppertal und eine Bochumer Sponsoring-Firma verschleierten mit einem Scheinvertrag von 2004 einen gesetzwidrigen Rabatt bei städtischen Gebühren. Das hat das Landgericht Bochum in einem Rechtsstreit der einstigen Geschäftspartner festgestellt.

Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil habe deshalb die Stadt keinen Anspruch auf Rückzahlung von Rechnungsbeträgen durch die Bochumer - denn beide Seiten hätten gegen Gesetz und gute Sitten verstoßen.

In dem über mehr als zehn Jahre laufenden Geschäft ging es um Gebühren mutmaßlich in Millionenhöhe für Autoanmeldungen durch die Firma ASS. Dem Urteil zufolge zahlte die Stadtverwaltung an das Unternehmen pro angemeldetem Auto Geld zurück. Zum Schein sei schriftlich vereinbart worden, dass das Unternehmen Werbeaufkleber für Wuppertal auf den Autos anbringen sollte.

Die Aufkleber seien nur ins Spiel gekommen, damit das eigentliche Geschäft nicht auffiel, stellte das Gericht nach Zeugenaussagen fest. Tatsächlich sei es nur um die Gebühren gegangen. Die lägen aber bundesweit einheitlich fest; Rabatt sei verboten.

Mit der Klage hatte die Stadt versucht, Rechnungsbeträge aus zwei Jahren zurückzufordern, weil ASS in dieser Zeit keine Aufkleber angebracht habe. Entsprechende Forderungen aus früheren Jahren werteten die städtischen Juristen als verjährt.

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In einer ersten Stellungnahme stellte die Stadt dar, sie habe die Gesetz- und Sittenwidrigkeit ihres Geschäfts mit ASS bislang verneint und rege an, das nun erneut von Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Die sollen feststellen, ob Berufung gegen das Urteil angebracht ist. Der Rat erhält am Montag einen Bericht.