Amtsgericht: Vorwurf der fahrlässigen Tötung einer 91-Jährigen Angeklagte bestreitet die Vorwürfe

Wuppertal · Eine frühere Altenpflegerin (50) muss sich wegen fahrlässiger Tötung einer 91-jährigen Pflegeheimbewohnerin in Cronenberg seit Mittwoch (28. Oktober 2015) vor dem Amtsgericht verantworten: Sie soll am 8. Februar vergangenen Jahres einen Sturz der Seniorin verschuldet haben, indem sie schwer betrunken und unter starken Schmerzmitteln arbeitete.

 Die Angeklagte (50) mit ihrem Anwalt Ralf Muhsal im Wuppertaler Landgericht.

Die Angeklagte (50) mit ihrem Anwalt Ralf Muhsal im Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dirk Lotze

Die 50-Jährige bestreitet die Anklage: "Ich wüsste nicht, was ich falsch gemacht haben sollte." Sie sei bei dem Unfall nicht im Zimmer gewesen.

Laut Staatsanwaltschaft allerdings hatte die Pflegerin versucht, ihr Opfer allein zu bewegen, obwohl die 91-Jährige darauf hingewiesen habe, dass dafür sonst zwei Helfer kommen. Die Seniorin stürzte und erlitt unter anderem einen Beckenbruch. Sie starb zwei Tage später in einem Krankenhaus. Laut Gutachten war dafür trotz schwerer sonstiger Erkrankungen der Sturz die Ursache. Die Vorwürfe basieren unter anderem auf Angaben, die die Verstorbene nach dem Unfall der Polizei gemacht hat.

Mitangeklagt ist eine frühere Vorgesetzte (47) der Pflegerin, die als Schichtführerin das Arbeiten unter Alkoholeinfluss geduldet haben soll. Auch sie bestreitet die Vorwürfe.

Einen ausführlichen Bericht lesen Sie am Samstag (31. Oktober 2015) in der Rundschau.

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