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Leser: Mettmann – (k)ein Vorbild

Leser : Mettmann – (k)ein Vorbild

Betr.: Baumschutzsatzung

Es würde mich schon sehr interessieren, wie viele Menschen, die die Einführung der Baumschutzsatzung fordern, selber ein Grundstück haben, auf dem Bäume stehen, die schon etliche Jahre dort sind.

In der Nachbarstadt Mettmann gibt es eine Baumschutzsatzung. Da sollten die Befürworter reinschauen. Ich habe dort ein Einfamilienhaus von meinen Eltern geerbt. Wir zogen 1962 dort ein und meine Eltern pflanzten den einen oder anderen Baum, wohl nicht ahnend, wie groß und störend er werden kann.

Wenn ich nun den einen oder anderen Baum, der auch ökologisch keinen Sinn in unseren Breiten macht, fällen lassen würde, wäre ich arm. Neben den Kosten der Fällung sind die städtischen Gebühren für eine derartige Erlaubnis gesalzen.

Damit aber nicht genug: Ich muss als Ersatz vergleichbar große Bäume wieder pflanzen. Ohne Transport- und Pflanzkosten kann da leicht mal ein Tausender für einen ansehnlichen Baum fällig werden.

Ich muss es schon so ausdrücken: Glücklicherweise ist die Fällerlaubnis nur in ausgesprochen seltenen Fällen zu erlangen. Aber welcher Eigentümer oder Vermieter will denn einige tausend Euro für das Fällen und die behördlich geregelte Neupflanzung ausgeben? Da lässt man doch besser den Baum stehen, bis er umfällt: Den Schaden zahlt dann die Versicherung.

  • Symbolbild.
    Elberfeld : Zu nah an Turnhalle: Stadt will Baum fällen
  • Symbolfoto.
    Stadtrat : Klare Mehrheit für die Baumschutzsatzung
  • : Kann doch nicht sein

Und wer ohne Erlaubnis einen Baum fällt, zahlt nicht nur das nicht geringe Bußgeld, er unterliegt auch den Vorschriften zur Neuanpflanzung.

Bei solchen Vorgaben, wie bei der Mettmanner Baumschutzsatzung, ist eine sinnvolle Gestaltung von Hausgärten nicht mehr vertretbar.

Ich fürchte, dass gerade die Befürworter einer Baumschutzsatzung für Wuppertal ähnliche Regelungen vor Augen haben.

Jürgen Fritz

(Rundschau Verlagsgesellschaft)