Immobilien-Rundschau Erschließungskosten – was für Käufer und Verkäufer wichtig ist

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten. Heute: Frank Müller zum Thema Erschließungskosten, die manchmal erst nach Jahrzehnten von der Stadt abgerechnet werden.

 Frank Müller gehört mit seinem Büro „fmi“ zu den größten Maklern in Wuppertal.

Frank Müller gehört mit seinem Büro „fmi“ zu den größten Maklern in Wuppertal.

Foto: Bettina Osswald

Die Stadt erhebt Erschließungskosten für Maßnahmen, die teils Jahrzehnte zurückliegen. Daher ist es sinnvoll, eine Abgrenzung im Kaufvertrag vorzunehmen, wer für die Kosten aufkommt, die früher entstanden sind.

Die Stadt darf bis zu 90 Prozent der Herstellungskosten von Straßen, Gehwegen, Straßenbeleuchtung, Stromleitungen, Gas- und Wasserleitungen und ähnlichem auf die Anlieger umlegen. Teilweise erfolgt die Umlage jedoch erst Jahrzehnte nach dem Beginn der Arbeiten. Die Rechnung erhält dann derjenige, der zum Zeitpunkt der Abrechnung im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Ein Hauskäufer geht davon aus, dass die Fenster des Hauses, das er erwirbt, vom Verkäufer bereits bezahlt wurden. Ähnliches erwartet er eigentlich auch von der Umgebungsinfrastruktur wie Straßen und Gehwegen. Dem ist jedoch leider nicht so. Nicht selten bekommen Käufer dann kurz nach dem Erwerb oder Jahre später Beitragsrechnungen der Stadt für die Straßen und Gehwege, die beispielsweise 1980 hergestellt wurden. Der Stadt gegenüber ist der aktuelle grundbuchliche Eigentümer zahlungspflichtig und nicht der Verkäufer, innerhalb dessen Besitzzeitraum die Maßnahmen durchgeführt wurde.

Sinnvoll ist also, im Kaufvertrag zu vereinbaren, dass im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer derjenige die Beitragskosten zahlt, der zum Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme Eigentümer war. Die Zahlungsverpflichtung gegenüber der Stadt bleibt beim Käufer, der jedoch so einen Erstattungsanspruch gegen den Verkäufer erwirbt. Damit beide Parteien das Risiko einschätzen zu können, ist bei der Stadt Wuppertal eine Liste verfügbar, in der nicht abgerechnete Straßen aufgeführt sind:

Dieser Liste ist jedoch nur zu entnehmen, ob mit Erschließungskosten zu rechnen ist. In welcher Höhe sie anfallen, lässt sich durch die Liste nicht ermitteln. Mit einer konkreten Anfrage bei der Stadt erreicht man ebenfalls kein befriedigendes Ergebnis. Die Stadt teilt dann mit, für welche (baulichen) Maßnahmen noch Kosten umgelegt werden, nicht jedoch in welcher Höhe diese zu erwarten sind.

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