Hilfen in der Grundsicherung Wuppertaler SPD für dauerhafte Erhöhung der Regelsätze

Wuppertal · Die Wuppertaler SPD begrüßt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zu weiteren Hilfen in der Corona-Pandemie.

 Servet Köksal.

Servet Köksal.

Foto: Jens Grossmann

„Die einmalige Zahlung von 150 Euro, die ein erwachsener Grundsicherungsempfänger erhalten soll, sind ein guter und wichtiger Anfang, den die Mitglieder der SPD in der Bundesregierung gegenüber der CDU/ CSU erringen konnten. Allein in Wuppertal leben rund 49.000 Regelleistungsberechtigte, die Unterstützung vom Jobcenter erhalten und denen die Sonderzahlung von 150 Euro hilft. Zudem kommt der Kinderbonus von 150 Euro circa 60.000 Kindern in unserer Stadt zugute“, so der SPD-Vorsitzende Servet Köksal. „Die Ärmsten und Schwächsten unserer Gesellschaft werden von den Folgen der Pandemie am härtesten getroffen. Deshalb ist eine dauerhafte Erhöhung der Regelsätze für die Dauer der Pandemie notwendig und überfällig.“

Vorstandsmitglied Michael Stodieck: „Die durch die Einmalzahlung entstehende Konsumsteigerung hilft wiederum unseren schwer kämpfenden Einzelhandel und die Wirtschaft zu unterstützen. Auch die Festschreibung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie auf 7 Produzent helfen Existenzen zu sichern. Die Bundesregierung und hier insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben die Grundlage dafür gelegt, dass wir nach erfolgreicher Überwindung von Covid-19 auch ökonomisch schnell wieder durchstarten können.“ Man brauche und erwarte von der Bundesregierung auch Hilfen für Arbeitnehmende, „deren Einkommen trotz Vollzeitarbeit nur knapp über der Höhe von Sozialleistungen liegen. Auch diese Menschen trifft die Pandemie deutlich härter. Deswegen fordern wir unter anderem die zügige und deutliche Anhebung des Mindestlohns.“

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat in dieser Woche weitere Hilfen zur Überwindung der durch die Corona-Pandemie verursachten ökonomischen und sozialen Folgen beschlossen. Vorgesehen ist unter anderem den erleichterten Zugang in die Grundsicherung für Selbstständige und Beschäftigte mit geringem Einkommen bis zum Jahresende zu verlängern sowie die Zahlung eines Kinderbonus von 150 Euro pro Kind. Die Mehrwertsteuersenkungen in der Gastronomie sollen bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden. Kulturschaffende, darunter auch Soloselbstständige, und die Kreativwirtschaft erhalten mit dem Programm „Neustart Kultur“ Hilfen in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro.

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