Corona-Pandemie Gerichte beschränken Zugang, Termine können verlegt werden

Wuppertal · Die Behördenleitungen des Wuppertaler Land-, Amts- und Arbeitsgericht haben am Montag (16. März 2020) Maßnahmen beschlossen, die die weitere Ausbreitung des Corona-Virus‘verlangsamen und die Bediensteten der Gerichte, die Verfahrensbeteiligten sowie Dritte schützen sollen. Man werde auf jeden Fall die grundlegenden Aufgaben weiterhin erfüllen, heißt es.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Mündliche Verhandlungen und persönliche Anhörungen in eiligen oder sonst unaufschiebbaren Verfahren werden demnach „mit der gebotenen Vorsicht“ weiter durchgeführt. In anderen Verfahren kann es nach Einzelfallprüfung durch die zuständige Richterin bzw. den zuständigen Richter zur Aufhebung oder Verlegung von Gerichtsterminen kommen. In diesem Fall sollen die Verfahrensbeteiligten rechtzeitig vorab informiert werden.

Der Zugang zu den Gerichtsgebäuden wird ab Dienstag (17. März) eingeschränkt. „Alle Anträge und Eingaben sind – soweit zulässig – ausschließlich schriftlich, per Fax oder E-Mail einzureichen. Für Anliegen, die zwingend der persönlichen Vorsprache bedürfen, ist – soweit möglich – vorab telefonisch oder per E-Mail ein Termin zu vereinbaren. Ohne vorherige Terminsvereinbarung wird zu diesem Zwecke ein Zutritt zu den Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht gewährt. Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen hingegen ist für die Verfahrensbeteiligten sowie die Öffentlichkeit jederzeit gewährleistet“, so Richter Arnim Kolat als zuständiger Pressedezernent.

Die weiteren Amtsgerichte des Landgerichtsbezirks in Solingen, Remscheid, Mettmann und Velbert haben im Wesentlichen sie gleichen Maßnahmen ergriffen bzw. werden sie kurzfristig ergreifen.

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