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Schulbeginn mit Regelbetrieb in Wuppertal: „Keine Alternative“

Interview mit Schuldezernent Kühn : Schulbeginn mit Regelbetrieb: „Keine Alternative“

Am Mittwoch (12. August 2020) beginnt auch in Wuppertal das neue Schuljahr – mit Regelbetrieb trotz Corona. Die Rundschau hat mit Schuldezernent Stefan Kühn über die Herausforderungen des bevorstehenden Präsenzunterrichts gesprochen.

Rundschau: Dr. Kühn, nach den Sommerferien soll es laut NRW-Ministerin Gebauer an den Schulen im Regelbetrieb weitergehen. Sinnvoll oder ein Schritt ins Chaos?

Kühn: „Die Aufnahme des Regelbetriebes ist notwendig. Wir müssen uns leider darauf einstellen, dass das Virus uns noch lange beschäftigen wird. Auch wenn derzeit in Europa, Deutschland und bei uns in Wuppertal die Fallzahlen steigen, müssen wir die Schulen wieder öffnen. Die Frage, ob es sinnvoll oder ein Schritt ins Chaos ist, stellt sich nicht. Es gibt keine Alternative. Die Schulen müssen wieder öffnen und entsprechende Rahmenbedingungen für einen sicheren Unterricht geschaffen werden. Die schulische Bildung der Kinder darf nicht weiter leiden.“

Rundschau: Der Unterricht soll im Klassenverband stattfinden. Ohne Maskenpflicht und auch ohne Abstandsregelungen. Ist das ein richtiges Signal? Verleitet es Schüler nicht dazu, unvorsichtig zu werden? Wie sollen zum Beispiel die Pausen auf dem Schulhof ablaufen?

Kühn: „Die Gestaltung dieser Rahmenbedingungen übernehmen die Schulen selbst. Dabei kommt es auf die Größe der Schule im Sinne der Schüleranzahl und auch auf die gegebenen Platzverhältnisse an. Natürlich auch auf die Schulform. Die Stadt gibt hier keine Vorgaben. Ob zum Beispiel der Unterricht für verschiedene Klassen oder die Pausen und der Zugang zur Mensa zeitversetzt stattfinden, das entscheiden und organisieren die Schulen selbst. Diese Maßnahmen sind allerdings wichtig, um die Risiken von Infektionsketten zu reduzieren.“

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Rundschau: Viele Lehrerinnen und Lehrer zählen zur Risikogruppe. Ist überhaupt ausreichend Personal vorhanden, um den Regelbetrieb aufzunehmen? Es herrscht ohnehin ein Mangel an Lehrkräften.

Kühn: „Zusätzliches Personal ist grundsätzlich zwingend erforderlich. Der Regelbetrieb wird aber zunächst aufgenommen.“

Rundschau: Der Krisenstab der Stadt erinnerte daran, bei der Urlaubsplanung vorsichtig zu sein. Sollte der gewählte Urlaubsort oder das Urlaubsland vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft werden, gelte nach der Rückreise eine 14-tägige Quarantäne für alle Reisenden. Wie wird das in Bezug auf Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer kontrolliert?

Kühn: „Genau. Wer seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbrachte, muss bei seiner Rückkehr 14 Tage lang in Quarantäne. Das gilt für Schülerinnen und Schüler und auch für das gesamte Personal. Alternativ können sich rückkehrende Urlauber, zum Beispiel am Flughafen, einem Corona-Test unterziehen. Ist das Ergebnis negativ, müssen sie nicht in die 14-tägige Quarantäne. Zum Thema ‚Kontrolle’: Wir bereiten gerade einen Elternbrief dazu vor. Ob der Brief lediglich als Info-Schreiben in Bezug auf diese Quarantänereglung an die Eltern herausgeht oder per Unterschrift versichert werden muss, dass man seinen Urlaub in einem Risikogebiet verbrachte oder nicht, klären wir noch. Fest steht: Ein Verstoß gegen eine Quarantäneanordnung ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat.“

Rundschau: Was passiert, wenn sich ein Schüler oder Personal mit Corona infiziert? Gibt es „anlassbezogene Testungen“ oder Massentests? Muss dann nur der Klassenverband in Quarantäne oder wird gleich die Schule geschlossen?

Kühn: „Das können wir vorher nicht abstrakt und einheitlich entscheiden. Das wird dann entsprechend dem Einzelfall beurteilt. Kommt es zu einem Corona-Verdacht in einer Schule, kann es sein, dass nur der Klassenverband in Quarantäne muss. Wenn der Verdacht besteht, dass sich das Virus über den Klassenverband hinaus übertragen haben könnte, dann müsste die Quarantäne ausgeweitet werden. Bei einem bestätigten positiven Fall muss die ganze Schule getestet werden.“