Pandemie Corona-Tests ab dem 11. Oktober kostenpflichtig

Wuppertal / Düsseldorf / Berlin · Menschen, die nicht gegen das Corona-Virus geimpft oder genesen sind, müssen ab dem 23. August einen negativen Text nachweisen, sofern sie an Veranstaltungen in Innenräumen teilnehmen wollen. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr, Schülerinnen und Schüler sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen.

 Symbolbild.

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Foto: Christoph Petersen

Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag (10. August 2021) gemeinsam mit der Bundesregierung beschlossen. Als Nachweis gilt dann ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder ein maximal zwei Tage alter PCR-Test. Die Schnelltests sind unterdessen ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenlos.

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