Begründet wird die Anordnung mit den „nach wie vor hohen Infektionszahlen“. Rechtsgrundlage sei das Hausrecht der Behördenleitungen des Justizzentrums.
Der Zutritt zu den Justizgebäuden ist somit nur mit angelegter medizinischer Mund-Nase-Bedeckung gestattet: „Diese ist auf allen Verkehrsflächen in den Gebäuden (z.B. Zugänge zum Gebäude, Gänge, Treppenhäuser, Teeküchen, Kopierräume, Sanitärräume, Wartebereiche, Aufzüge und Kellerräume) jederzeit zu tragen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für Besucherinnen und Besucher (einschließlich Verfahrensbeteiligte) sowie alle Bediensteten der Häuser.“
Über die Notwendigkeit zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung während der Sitzungen entscheidet jeweils die bzw. der Vorsitzende.