Weihnachtsdeko Erlaubt ist, was nicht (zu sehr) blinkt und strahlt

Wuppertal · Sich und anderen mit Lichtern und bunter Weihnachtsdeko eine Freude zu machen – das ist in Corona-Zeiten noch beliebter als sonst im Dezember. Übertriebene Deko kann aber auch Ärger mit den Nachbarinnen und Nachbarn bringen. Was ist erlaubt und was geht zu weit? „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“ gibt rechtliche Tipps zur Weihnachtsdekoration.

 In der Korzerter Straße ist wieder ein Weihnachtshaus im Lichterglanz zu sehen. „Es wird von Nachbarn und Passanten gerne bewundert und bildlich festgehalten“, freut sich Charlotte Swienty. Sie möchte „diese etwas andere Zeit etwas erhellen und Freude bringen“.

In der Korzerter Straße ist wieder ein Weihnachtshaus im Lichterglanz zu sehen. „Es wird von Nachbarn und Passanten gerne bewundert und bildlich festgehalten“, freut sich Charlotte Swienty. Sie möchte „diese etwas andere Zeit etwas erhellen und Freude bringen“.

Foto: Charlotte Swienty

Eine Lichterkette am Fenster, ein Kranz an der Tür und ein lebensgroßes Rentier im Vorgarten: Gerade in Corona-Zeiten möchten viele Menschen mit weihnachtlicher Dekoration sich und anderen eine Freude machen. „Mieter dürfen Wohnung, Fenster, Balkon, Garten oder Terrasse grundsätzlich dekorieren, wie sie wollen“, sagt der Vorstandsvorsitzende Hermann Josef Richter. So gehöre etwa eine Lichterkette am Fenster zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, solange sie nicht mit grellem Blinken nervt oder ihren Schlaf stört. „Der Nachbar kann sich beschweren, wenn sein Grundstück direkt ausgeleuchtet wird oder wenn Lichterketten geradewegs in sein Schlafzimmerfenster strahlen“, ergänzt Richter.

Generell gilt nämlich: Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus wie etwa das Treppenhaus mitgestalten. Sie müssen dabei allerdings Fluchtwege frei halten und Behinderungen oder Belästigungen von Nachbarn unterlassen. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden. „Der Adventskranz an der Wohnungstür geht also völlig in Ordnung“, sagt Silke Kessel, Geschäftsführerin von H“aus & Grund Wuppertal und Umgebung“. Jedoch: „Wer Duftkerzen im Treppenhaus aufstellt oder mit Zimtspray den Hausflur einnebelt, der nutzt das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig“, zitiert Kessel das Oberlandesgericht Düsseldorf. Auch bei der Adventsdekoration sollte man also Rücksicht auf die Nachbarinnen und Nachbarn nehmen.

Wer Balkon oder Fassade dekorieren will, darf dabei die Fassade nicht beschädigen, muss die Deko aber zugleich sicher befestigen. Problematisch wird es, wenn etwa eine große Weihnachtsmann-Figur die Hauswand hochklettern soll. „Um solch eine Deko sicher anzubringen, muss man in die Fassade bohren. Das ist eine bauliche Veränderung, für die man die Zustimmung des Vermieters braucht“, erinnert Richter. Ist die Figur nicht ausreichend befestigt und fällt deswegen auf die Straße, haftet nämlich der Hauseigentümer für die Schäden.

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