Eine Streife kontrollierte die beiden Deutschen. Beide räumten gegenüber den Beamten ein, dass sie eine Waffe mit sich führen. Nach der abschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung wurden beide von der Wache entlassen.
Bis zum 30. Dezember 2025 gilt für den Wuppertaler Hauptbahnhof eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen. Die Bundespolizei überwacht verstärkt die Einhaltung der Allgemeinverfügung. Verstöße dagegen können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen.