AWG-Fahrer schuldig gesprochen Witwe: "Ich will das Geld nicht"

Wuppertal · Ein Kraftfahrer (54) des städtischen Entsorgungsbetriebs AWG ist der fahrlässigen Tötung schuldig, weil er am 2. Februar 2015 auf der Memeler Straße in Vohwinkel beim Rückwärtsfahren einen 71-Jährigen Anwohner tödlich verletzt hat.

 Das Wuppertaler Justizzentrum.

Das Wuppertaler Justizzentrum.

Foto: ag-wuppertal.de

Mit diesem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Mittwoch (5. August 2015) hat das Amtsgericht eine 18-monatige Bewährungsstrafe gegen den Angeklagten verhängt.

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