Die Stadt lehnt dort großflächigen Einzelhandel ab. Der Discounter klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. "Weil nun ein Verhandlungstermin am 31. August angesetzt wurde, der Rat regulär aber erst am 19. September wieder tagt, ist die Sondersitzung notwendig, um die Rechtsposition der Stadt in dem Verfahren abzusichern", so die Verwaltung.
Dringlichkeitsentscheidungen werden notwendig, wenn eine Ratsentscheidung aus rechtlichen oder terminlichen Gründen kurzfristig getroffen werden muss, eine Einberufung des Rates oder ersatzweise des Hauptausschusses aber in der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Wenn der Gemeinde ohne den Beschluss erhebliche Nachteile oder Gefahren drohen, wird durch den Oberbürgermeister und einen Stadtverordneten ein Dringlichkeitsbeschluss gefasst, den der Rat in seiner nächsten Sitzung nachträglich genehmigen muss.