Ab September 2022 Neues Rektorat der Bergischen Uni komplett

Wuppertal · Ein neues Team aus drei Frauen und drei Männern führt ab dem 1. September 2022 die Bergische Universität: Nachdem Prof. Dr. Birgitta Wolff bereits im Oktober 2021 als neue Rektorin gewählt wurde und Kanzler Dr. Roland Kischkel weiterhin im Amt verbleibt, ist nun das neue Rektorat komplett.

 Vorne von li.: Rektorin Prof. Dr. Birgitta Wolff und Prof. Dr. Gertrud Oelerich. Hinten v.li.: Kanzler Dr. Roland Kischkel, Prof. Dr.-Ing. Peter Gust, Prof. Dr. Stefan Kirsch. Nicht auf dem Foto: Prof. Dr. Susanne Buch.

Vorne von li.: Rektorin Prof. Dr. Birgitta Wolff und Prof. Dr. Gertrud Oelerich. Hinten v.li.: Kanzler Dr. Roland Kischkel, Prof. Dr.-Ing. Peter Gust, Prof. Dr. Stefan Kirsch. Nicht auf dem Foto: Prof. Dr. Susanne Buch.

Foto: Friederike von Heyden

In der Hochschulwahlversammlung am 2. März sind vier neue Prorektorinnen und Prorektoren mit großer Mehrheit gewählt worden. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Das Prorektorat für Forschung und Digitales übernimmt Prof. Dr. Stefan Kirsch. Der Chemiker wurde 2016 Prodekan der Fakultät für Mathematik und Naturwissenschaften und ist seit 2020 ihr Dekan. Er ist selbst international profilierter Wissenschaftler und auch bislang schon in der Nachwuchsförderung aktiv.

Prof. Dr. Susanne Buch ist die neue Prorektorin für Studium und Lehre. Die Pädagogische Psychologin ist seit 2014 Vorsitzende des Instituts für Bildungsforschung in der School of Education (IfB) – und somit Dekanin der neunten Fakultät – und war von 2010 bis 2014 stellvertretende Vorsitzende des IfB mit den Aufgaben einer Studiendekanin. Sie ist bestens vertraut mit der Organisation von großen und interdisziplinär vernetzten Studiengängen und wird die Ansprechpartnerin der Studierenden im Rektorat sein.

Für das Prorektorat Nachhaltige Organisationsentwicklung und Diversität zeichnet Prof. Dr. Gertrud Oelerich verantwortlich. Die Pädagogin ist seit 2011 Professorin (apl.) der Erziehungswissenschaft / Sozialpädagogik und seit 2020 Dekanin der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften. Auch ihre außeruniversitäre Berufserfahrung in der Jugendarbeit qualifiziert sie für „nutzer-orientierte“ Organisationsentwicklung.

Das Prorektorat „Third Mission“ wird von Prof. Dr.-Ing. Peter Gust übernommen. Er ist Werkzeugmacher und studierter Maschinenbauer, und seit 2016 Prodekan der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik. Seine eigene außeruniversitäre Berufserfahrung sowie seine Vernetzung mit Unternehmen bieten bereits jetzt vielfältige und weiter ausbaubare Brücken zur Praxis.

„Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit diesem hervorragenden Team und gratuliere herzlich zur Wahl“, so die designierte Rektorin Prof. Dr. Birgitta Wolff. „Mit den teilweise neu konzipierten Ressorts und Anordnungen relevanter Kompetenzfelder antworten wir auf die modernen Anforderungen einer dynamisch voranschreitenden Universität. Die Bergische Universität wird sich in engem Austausch mit ihrem Umfeld und darüber hinaus weiterhin stark in Forschung und Lehre entwickeln.“

Der Hochschulratsvorsitzende Dr. h.c. Josef Beutelmann dankte den neu Gewählten: „Den künftigen Weg der Bergischen Universität aktiv zu gestalten ist eine zugleich spannende wie auch herausfordernde Aufgabe, der sich alle mit großem Engagement widmen werden. Mit diesem Team ist die Bergische Universität für die Zukunft sehr gut aufgestellt.“

Zu den ersten Gratulierenden gehörten der amtierende Rektor Prof. Dr. Lambert T. Koch sowie die derzeitigen Prorektorinnen und -prorektoren Prof. Dr. Anke Kahl (Planung, Finanzen und Transfer), Prof. Dr. Cornelia Gräsel (Internationales und Diversität), Prof. Dr. Andreas Frommer (Studium und Lehre), Prof. Dr. Michael Scheffel (Forschung, Drittmittel und Graduiertenförderung) sowie der Kanzler Dr. Roland Kischkel.

Die Hochschulwahlversammlung ist ein Gremium, das 2014 durch das neue NRW-Hochschulgesetz eingeführt wurde. Aufgabe der Hochschulwahlversammlung ist die Wahl (oder Abwahl) der Rektoratsmitglieder. Das Gremium besteht aus allen Mitgliedern des Senats und des Hochschulrates. Stimmberechtigt sind die im Senat stimmberechtigten Senatsmitglieder und die externen Mitglieder des Hochschulrates.

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