Pressemitteilung des VRR Neuer elektronischer Tarif erfolgreich getestet

Wuppertal · Nach sechs Monaten hat der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) am vergangenen Freitag sein vom Verkehrsministerium des Landes NRW gefördertes Pionierprojekt nextTicket erfolgreich beendet.

 Symbolfoto.

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Foto: WSW

Seit März 2018 konnten interessierte Fahrgäste direkt über ihr Smartphone einen neuen elektronischen Tarif nutzen. Der VRR und die BOGESTRA, die als Kooperationspartner für den Verkauf und die Abrechnung der Tickets agierte, sind zufrieden mit dem Verlauf des Pilotprojektes: Erste Zwischenergebnisse der Marktforschung zeigen, dass nextTicket für die Nutzer eine lohnenswerte Alternative zu herkömmlichen Tarif- und Ticketing-Modellen ist. Nach Abschluss des Praxistests werden nun sämtliche Erkenntnisse ausgewertet, um gemeinsam mit den Verkehrsunternehmen und den politischen Gremien des VRR über das weitere Vorgehen zu beraten.

"Wir danken allen Fahrgästen, die nextTicket in den letzten Monaten getestet und uns ihre Meinung zur neuen digitalen Ticket-Generation mitgeteilt haben", erklärt José Luis Castrillo, Vorstand des VRR. Denn den VRR interessiert insbesondere, wie zufrieden die Fahrgäste mit nextTicket sind und ob dieser neue Zugang zum ÖPNV Einfluss darauf hat, wann und wie oft sie Bus und Bahn nutzen — und zwar insbesondere vor dem Hintergrund einer veränderten Preisbildung. nextTicket basiert auf einem kilometerbasierten elektronischen Tarif. Per Check-in/Check-out-Vorgang registriert die nextTicket-App via Smartphone die Fahrten und Fahrtenketten des Kunden und weist diesen automatisiert einen entsprechenden Preis zu. Der Fahrgast zahlt also nur die Nahverkehrsleistungen, die er auch in Anspruch genommen hat.

"Durch den Praxistest haben wir sehr wertvolle Erfahrungen und Erkenntnisse gewonnen, die wir nun in Ruhe analysieren und im Anschluss mit den Verkehrsunternehmen und in unseren politischen Gremien ergebnisoffen diskutieren werden", so Castrillo. Auf dieser Basis soll dann gemeinsam entschieden werden, wie ein elektronischer Tarif technisch und tariflich ausgestaltet sein muss, und ob er perspektivisch in das reguläre Angebotssortiment des VRR eingeführt wird.

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