Landgericht Messerattacke beim Sex

Wuppertal · Eine 44 Jahre alte Angeklagte muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis, weil sie ihren Mann im Bett lebensgefährlich angegriffen hat. Das Landgericht verurteilte die frühere Geschäftsfrau und Mutter von vier Kindern am Montagnachmittag für Messerstiche in den Hals ihres Opfers — wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung.

 Symbolfoto.

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Foto: Asio otus / Wikipedia

Der Vorsitzende Richter stellte fest: "Das war ein heimtückischer Angriff. Wir können aber nicht sicher feststellen, dass sie die Wehrlosigkeit ihres Opfers ausnutzen wollte. Sie befand sich in einer aufgewühlten Lage."

Laut Urteil hatte die Frau zugestochen, als sie auf ihrem Mann saß — beim Geschlechtsverkehr oder kurz danach. Zwei Töchter des Paares waren währenddessen in einem Nachbarzimmer. Zur Tat vom 7. Januar in der gemeinsamen Wohnung in der Elberfelder Nordstadt hatte die Frau angegeben, ihre Ehe sei von Gewalt und Streit geprägt. Am Tattag habe das Opfer Sex von ihr erzwungen. Diesem letzten Punkt folgten die Richter nicht: "Wir wissen nicht, was sich in jenen Stunden zugetragen hat."

Zeugen zufolge befreite sich der Mann nach dem Angriff und flüchtete ins Treppenhaus, wo ihn wenig später der Rettungsdienst fand. Eine der Töchter schritt ein, als sich die Mutter mit einem weiteren Messer massiv selbst verletzte. Beide Eltern kamen schwer verletzt in Krankenhäuser.

Die Angeklagte wurde anschließend vorübergehend in einer psychiatrischen Klinik behandelt und lebte für kurze Zeit in einer Wohngruppe. Da war das Geschehen noch völlig unklar. Das Gericht verhaftete die Frau, als sich im März der Tatablauf zu verdichten begann. Sie ist derzeit krank. Zum Prozessende am Montagnachmittag war ein Notarztteam der Feuerwehr im Saal einsatzbereit. Vorsorglich, denn die Frau hatte im Hausgefängnis des Gerichts einen Schwächeanfall erlitten.

Der 48-Jährige lebt weiter mit seinen Kindern in der Tatwohnung. Er hatte im Prozess geschwiegen und die Verhandlung nicht angehört. Die nicht vorbestrafte Angeklagte kann das Urteil angreifen. Sollte die Strafe rechtskräftig werden, wird die Frau wegen der Höhe nicht auf Dauer in Deutschland bleiben können, weil sie Syrerin ist.

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