Kann nicht bestraft werden

Das öffentliche Skandieren der Parole „Nationalsozialismus jetzt!“ ist laut Wuppertaler Staatsanwaltschaft keine Volksverhetzung.

In der Regel wird auf Neonazi-Kundgebungen leicht verklausuliert „NationalER Sozialismus jetzt!“ gebrüllt – anstatt wie eigentlich gemeint „Nationalsozialismus“. Ein Grund hierfür ist die Sorge der Neonazis, dass das eindeutige Bekenntnis zum historischen Nationalsozialismus einschließlich Angriffskrieg und Holocaust strafrechtliche Folgen haben könnte.

Am 21. September 2013 allerdings riefen Neonazis in Wuppertal vor mehreren laufenden Kameras eindeutig „Nationalsozialismus jetzt!“. Deswegen wurde Anzeige erstattet – beispielsweise vom Medienprojekt Wuppertal, das die Demonstration mit mehreren Teams filmisch dokumentiert hatte.

Nach etwa einjähriger Prüfung der Sache kommt die Wuppertaler Staatsanwaltschaft nun zu dem Ergebnis, dass mit diesem Vorgang keine Straftat im Sinn von Volksverhetzung vorliegt.

In der Begründung heißt es, „Nationalsozialismus jetzt!“ sei „nie als Parole oder ’Wahlspruch’ einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation bekannt geworden“. Wegen Volksverhetzung könne nur bestraft werden, wer während der Nazi-Zeit begangene Handlungen billigt, leugnet oder verharmlost.

Das Wuppertaler Medienprojekt hat Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt.

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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