Und das sind nur die Gegenstände, bei denen das Amtsgericht den Nachweis als sicher erbracht wertet. Eine Ermittlerin erklärte als Zeugin: "Die Spuren an der Wohnungstür waren unauffällig, aber für diese Beute hätte man einen Möbelwagen gebraucht. Man hätte am helllichten Tag mehrmals durchs Treppenhaus gehen müssen." Außerdem klaue niemand Wanduhren, einen Trainingsanzug oder einen Möbelhaus-Teppich.
Viele angebliche Beutestücke fanden die Beamten schließlich einfach an Ort und Stelle. Der arbeitslose Angeklagte erklärte, er habe eben in einigen Fällen die gleichen Sachen nochmals gekauft. Familienmitglieder gaben an, einiges vom Trödel oder als Geschenk von Nachbarn wieder neu erhalten zu haben. Einen Fernseher hätten zwei der Kinder per Zufall im Keller wieder gefunden; niemand wisse, wie er da hin gekommen sei.
Dies gehörte schließlich zu den wenigen Punkten, die Strafrichter Christopher Hörster als unwiderlegt wertete: "Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass Sie Ihre 14-jährige Tochter hier rein geschickt haben, um uns so zu belügen."
Der Angeklagten kann Berufung einlegen. Seine Frau und ein volljähriger Sohn müssen mit eigenen Strafverfahren wegen falscher Aussagen rechnen.