EU-Richtlinien Fahrzeughandel in der EU - die Rolle der COC-Papiere

In jüngster Zeit ist das Interesse am Erwerb von Fahrzeugen aus anderen EU-Ländern deutlich gestiegen, vor allem aufgrund der Aussicht auf Preisersparnisse. Die unterschiedlichen Zulassungsvorschriften in der EU haben jedoch zu verschiedenen Schwierigkeiten für die Käufer geführt. Als Reaktion darauf und zur Erleichterung der Abwicklung führte die Europäische Union 2005 das COC-Zertifikat ein. Dieses Dokument ist nicht nur für den Import, sondern auch für den Export von Fahrzeugen unerlässlich. Doch was genau ist das COC-Zertifikat und welche Bedeutung hat es im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung?

Fahrzeughandel in der EU - die Rolle der COC-Papiere
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Funktion und Inhalt der EU-Konformitätsbescheinigung

Das „Certificate of Conformity“ (COC), auch bekannt unter den Bezeichnungen EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Konformitätszertifikat, ist ein Schlüsselelement im Automobilsektor der Europäischen Union (EU). Dieses formelle Dokument belegt, dass ein Fahrzeug die spezifischen EU-Richtlinien erfüllt und daher in der EU angemeldet und gefahren werden darf. Mit dem Ziel, den Fahrzeugmarkt innerhalb der EU zu vereinheitlichen und den Handelsverkehr zu vereinfachen, hat die COC-Bescheinigung diverse früher erforderliche Zertifikate abgelöst. Das Dokument gewinnt besonders an Bedeutung bei der Einführung von Fahrzeugen aus Nicht-EU-Staaten oder beim Transfer von Fahrzeugen zwischen den EU-Mitgliedsländern.

Als detaillierte Bestätigung des Herstellers enthalten die COC-Papiere verschiedene Daten wie Emissions-, Geräusch- und Verbrauchswerte des Fahrzeugs. Darüber hinaus sind Angaben enthalten, die für die Berechnung der Kfz-Steuer relevant sind, wie zum Beispiel die Einstufung in Schadstoffklassen. Darüber hinaus enthält die Bescheinigung genaue Angaben zum Fahrzeug, von der Fahrzeugidentifikationsnummer bis hin zu spezifischen Informationen über die Abmessungen, die Bremsanlage und die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Auf welchem Wege COC-Papiere bezogen werden können

Die erstmalige Ausstellung der EG-Konformitätsbescheinigung erfolgt in der Regel durch den Fahrzeughersteller und wird dem Käufer kostenlos zur Verfügung gestellt. Wird eine Neuausstellung oder ein Duplikat benötigt, zum Beispiel wegen Beschädigung oder Verlust, fallen in der Regel Gebühren an. Wer einen Ersatz benötigt, sollte sich direkt an den Fahrzeughersteller wenden. Dies kann manchmal zu Schwierigkeiten führen, da nicht sofort klar ist, an welche Abteilung oder Person man sich wenden muss. Oft sind mehrere Anrufe bei verschiedenen Servicehotlines notwendig, um den richtigen Ansprechpartner zu finden.

Vor diesem Hintergrund bevorzugen viele Menschen eine unkomplizierte Beantragung über das Internet. Wer etwa COC-Papiere Opel benötigt, kann diese über Anbieter wie EUROCOC einfach online anfordern. EUROCOC dient hierbei als Vermittler und stellt offizielle Konformitätsbescheinigungen aus, vorausgesetzt das Fahrzeug ist in der EU registriert und verfügt über eine gültige EU-Typgenehmigung.

Die Kosten für die Erstellung der Dokumente sind abhängig von der Automarke und bewegen sich üblicherweise im mittleren zweistelligen Bereich. Für bestimmte Marken können die Preise jedoch auch in den niedrigen dreistelligen Bereich ansteigen. Beispielsweise können die Gebühren für Fahrzeugmarken wie VW oder Skoda günstiger sein im Vergleich zu exklusiveren Marken wie Ferrari.

Was bei der Anmeldung von EU-Fahrzeugen zu beachten ist

Für die Anmeldung eines EU-Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle sind mehrere Unterlagen erforderlich. Hierzu gehört der Eigentumsnachweis, wie ein Kaufvertrag, sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Notwendig sind auch die COC-Papiere und die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Bei Fahrzeugen, die bereits in einem anderen Land angemeldet waren, muss man zudem die ausländischen Fahrzeugpapiere vorlegen.

Für die Einziehung der Kfz-Steuer ist ein SEPA-Lastschriftmandat vorzulegen. In bestimmten Fällen ist außerdem der Nachweis über eine aktuelle Hauptuntersuchung erforderlich. Bei der erstmaligen Zulassung von EU-Fahrzeugen muss zudem ein Umsatzsteuernachweis eingereicht werden, der in der Regel direkt bei der Zulassungsstelle erhältlich ist. Für detaillierte Informationen und bei individuellen Anfragen empfiehlt es sich, direkt die Dienststellen der Kfz-Zulassung zu kontaktieren oder deren Webangebote in Anspruch zu nehmen.

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