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Prozess vor dem Amtsgericht: Ehemalige Kita-Leiterin muss Geldstrafe zahlen

Prozess vor dem Amtsgericht : Ehemalige Kita-Leiterin muss Geldstrafe zahlen

Eine frühere Leiterin (62) einer Kindertagesstätte in Wuppertal muss wegen gewalttätiger Übergriffe auf Kinder, die ihr anvertraut waren, 4.400 Euro Geldstrafe zahlen. Das Amtsgericht verurteilte die Frau wegen Körperverletzung und Nötigung.

Wird die Strafe rechtskräftig, erscheint sie im Führungszeugnis. Richter Christopher Hörster verdeutlichte der Angeklagten: "Sogar auf einem Foto war noch ein roter Handabdruck auf einem Körper zu sehen." Er forderte die Frau auf: "Suchen Sie sich eine andere Arbeit."

Eine Zeugin hatte dem Gericht berichtet, sie habe 2015 bei ihrer Tochter erschreckend viele blaue Flecke entdeckt: "Ich habe die Angeklagte gefragt und sie hat zugegeben, schon mal härter zugepackt zu haben." Dann nämlich, wenn das Mädchen "nicht spurte". Die Mutter sagte, sie habe sich an den Vorstand des Trägervereins gewendet, der habe sie nicht ernst genommen: "Da bin ich zur Polizei gegangen. Und ich habe meine Tochter so schnell wie möglich aus der Einrichtung genommen."

Die Ermittler förderten weitere Vorwürfe zutage. Die heute 62-Jährige habe ein Kind trotz wunden Pos hart auf Stuhl gedrückt, ein anderes am Arm gezerrt, weil es zur Toilette sollte. Kinder, die ihr Mittagessen nicht aufaßen, sollen in der Küche zwangsgefüttert worden sein.

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Im Gericht versammelten sich Unterstützerinnen und Unterstützer der Angeklagten, dazu eine große Gruppe Gegnerinnen. Eltern und Praktikantinnen mussten als Zeugen aussagen, das Gericht befragte Kinder und weitere Personen aus dem Umfeld. Eine Mitarbeiterin verweigerte Angaben, weil die Polizei sie im Verfahren als mutmaßliche Mittäterin beschuldigt hatte. Die Angeklagte erklärte: "Es ist nie etwas passiert. Ich habe nie einem Kind Schaden zugefügt." Die Vorwürfe könne sie sich nicht erklären.

Ihr Anwalt Claus Burghoff beantragte Freispruch und erklärte: "Es sind Punkte offen geblieben, bei denen nicht klar ist, ob es so war." Richter Hörster wies das zurück und stellte fest: Auf die Aussagen allein der Kinder ließe sich keine Verurteilung stützen; auf die übrigen Angaben schon.

Der Richter beschränkte den Prozess auf die drei wichtigsten Anklagepunkte und erläuterte der Angeklagten: "Manche Zeugen hatten Erklärungen dabei, die Sie vorformuliert hatten - in denen Dinge stehen, die die Zeugen gar nicht selbst wahrgenommen haben können. Das hilft Ihnen nicht wirklich. Es gibt Grenzen bei der Erziehung und die haben Sie überschritten."

Die 62-Jährige ist nicht vorbestraft. Laut ihren Angaben arbeitet sie weiter als Assistentin für den Vorstand des Trägervereins auf halben Stelle. Gegen das Urteil kann sie Berufung oder Revision einlegen. Ein Berufsverbot ordnete das Gericht nicht an.