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Umstrittenes Geschäft der Stadt: ASS: Berufung — und keine Entlastung

Umstrittenes Geschäft der Stadt : ASS: Berufung — und keine Entlastung

Die Stadt Wuppertal will den Zivilprozess um Schadensersatz gegen den Bochumer Autoleasing-Dienstleister ASS zumindest vorerst fortsetzen. Darüber informiert die Verwaltung am 19. September zunächst den Hauptausschuss, in der Woche darauf den Rat.

Zwei Anwaltskanzleien hätten unabhängig voneinander festgestellt: Sie könnten in dem Rechtsstreit über mehr als 150.000 Euro die Berufung begründen.

Das Landgericht Bochum hat in erster Instanz und noch nicht rechtskräftig geurteilt, dass ein insgesamt etwa 13 Jahre lang gelaufenes Geschäft zwischen der Stadt und ASS gesetzes- und sittenwidrig war. Beide Seiten hätten gemeinsam bundesweit einheitliche Gebühren für die Autozulassungen ausgehebelt. ASS habe mehr als 8.000 Autos pro Jahr in Wuppertal angemeldet, was der Stadt einen Großposten Gebühren brachte. Die Stadt habe ein Drittel zurücküberwiesen. Der Rabatt sei aber verboten gewesen.

Um das Geschäft zu verschleiern, hätten beide Seiten einen Vertrag abgefasst, in den später noch die mehrheitlich städtische Wuppertal Marketing GmbH (WMG) als Zwischenstation eingebunden wurde. Diesem Papier zufolge sollte ASS für den Preisnachlass Wuppertal-Reklame auf ihren Autos anbringen. Im Prozess hatte die Stadt geklagt, dass dies unterblieben sei. Das Landgericht stellte fest: Bei sittenwidrigen Geschäften schließt das Gesetz Ansprüche der Partner gegeneinander aus.
Die Anwälte der Stadt sehen es als nicht nachvollziehbar an, wie das Landgericht Zeugenaussagen bewertet hat. Außerdem hätten die Richter rechtliche Fragen offen gelassen.

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Unterdessen sollen nun auch die bereits erfolgten Entlastungen der WMG-Geschäftsführung und des WMG-Aufsichtsrates, die im Stadt-Ausschuss für Finanzen und Beteiligungssteuerung am 3. Juli mehrheitlich erfolgt sind, aufgehoben werden: Eine von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei hat angesichts der juristischen Situation dringend dazu geraten, so zu verfahren.

In der Ratssitzung am 24. September wird es um diese Entlastungs-Aufhebungen und deren Vertagung gehen. In der entsprechenden Beschlussvorlage heißt es: "Sobald die Sach- und Rechtslage hinreichend belastbar ist, wird die Verwaltung erneut entsprechende Vorlagen zur Frage der Entlastungsfähigkeit der Organe der Wuppertaler Marketing GmbH vorlegen."

Bestätigt sehen kann sich damit (erneut) der abgewählte Ex-Rechtsdezernent (und Rechtsanwalt) Panagiotis Paschalis. Er hatte erstens das ASS-Geschäft stets als (im Gegensatz zur Auffassung der Stadtspitze) gesetzeswidrig eingestuft — und zweitens angesichts dessen sowie mit Blick auf ein laufendes Verfahren gegen den WMG-Geschäftsführer dessen Entlastung als "höchst problematisch" bewertet.

Auch die Linke, die dem städtischen Umgang mit dem Thema ASS und der Paschalis-Abwahl sehr kritisch gegenübersteht, meldete sich. Linken-Fraktions-Chef Gerd-Peter Zielezinski: "Dr. Slawig, der die Entlastung auf die Tagesordnung gebracht hat, erklärte damals, dies sei geschehen, da er das Gerichtsurteil noch nicht kannte. Für uns ist es nicht nachzuvollziehen, warum diese Entlastung stattgefunden hat, obwohl das Ergebnis der Gerichtsverhandlung noch ausstand. Aus diesem Grund hatten wir beantragt, dass das Rechtsamt die Zulässigkeit der Entlastung prüft. Das Ergebnis der Prüfung liegt nun vor. Die Linke sieht sich in ihrer damaligen Auffassung bestätigt, dass die Entlastung unzulässig war."