Kein Hauptverfahren in Wuppertal„Stutthof-Prozess“: 96-Jähriger verhandlungsunfähig
Die 3. große Strafkammer als 1. Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts Wuppertal hat im so genannten „Stutthof-Prozess“ am Mittwoch (10. März 2021) die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen 96-jährigen Wuppertaler abgelehnt. Grund ist eine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit. Er muss aber die ihm im Verfahren entstandenen Auslagen selbst tragen.