Strafanzeige gegen Wuppertaler "ACAB" und Betäubungsmittel

Wuppertal / Düsseldorf · Ein 23 Jahre alter Wuppertaler ist am Samstagmittag (26. Mai 2018) im Düsseldorfer Hauptbahnhof vorübergehend festgenommen worden. Ihn erwartet nun eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen Beleidigung.

 Symbolfoto.

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Foto: Bundespolizei

Der Mann war nach Polizeiangaben gegen 13.40 Uhr an einer Streife der Bundespolizei vorbeigelaufen und hatte dabei "ACAB" gesagt. Die Abkürzung steht für "All cops are bastards" ("Alle Polizisten sind Bastarde"). Die Beamten hielten ihn daraufhin fest und stellten ihn zur Rede. Er habe den Vorwurf der Beleidigung jedoch abgestritten, heißt es.

Die Bundespolizisten durchsuchten den Rucksack und entdeckten ein Tütchen mit Amphetamin, ein Tütchen mit Marihuana und 14 Ecstasy-Tabletten. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,4 Promille. Die Betäubungsmittel wurden beschlagnahmt.

Ob der 23-Jährige wegen Beleidigung angeklagt wird, entscheidet der Staatsanwalt. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2016 in einem Grundsatzurteil festgelegt: "Die Kundgabe der Buchstabenkombination ,ACAB‘ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar."

Im konkreten Fall habe der Mann aber die Beamten während des Ausspruchs direkt angeschaut, sie hätten sich dadurch beleidigt gefühlt, so eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin auf Anfrage der Wuppertaler Rundschau. Dadurch könnte es eine "Kollektivbeleidigung" mit Bezug zu einer "hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe" sein, die das Bundesverfassungsbericht wiederum als strafbar ansieht.

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