Bei bedarf früh beantragen Ab 2024: Personalausweis und Reisepass für Kinder

Wuppertal · Der Kinderreisepass ist Ende des Jahres Vergangenheit: Ab 2024 benötigen auch Kinder einen Personalausweis und einen biometrischen Reisepass. Wer im kommenden Jahr eine Reise ins Ausland plant, sollte sich rechtzeitig um die notwendigen Dokumente kümmern. Darauf weist die Wuppertaler Stadtverwaltung hin.

Das Einwohnermeldeamt in Barmen.

Das Einwohnermeldeamt in Barmen.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Dennis Polz

Kinder unter 16 Jahren sind in Deutschland nicht ausweispflichtig. Sollte jedoch eine Auslandsreise anstehen, müssen die gesetzlichen Vertreter für das Kind ein Ausweisdokument beantragen. Bisher nutzten Eltern meist die Beantragung eines Kinderreisepasses, der von der örtlichen Passbehörde sofort ausgestellt wurde. Dies fällt zum Jahreswechsel 2023/2024 weg: Wie der Bundestag im Juli 2023 beschlossen hat, wird der Kinderreisepass als Ausweis abgeschafft.

Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten. Außerdem war der Kinderreisepass nicht weltweit gültig. Ab Anfang 2024 können somit für Kinder nur noch „normale“ Reisepässe mit integriertem elektronischem Chip oder Personalausweise beantragt werden. Der bisherige Kinderreisepass war immer nur ein Jahr gültig und musste dann jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Beide Dokumente, Personalausweis und Reisepass, werden bei der Bundesdruckerei erstellt. Der Herstellungs- und Versandprozess dauert vier bis sechs Wochen. Familien, die ins Ausland reisen wollen, sollten sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder bei den Behörden des Ziellands informieren, welche Dokumente benötigt werden und diese dann ebenfalls rechtzeitig beantragen. Häufig genügt für eine Reise der Personalausweis, zum Beispiel bei Reisen innerhalb des Schengenraums der EU.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Datum gültig, können jedoch ab 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden. Der Personalausweis und der Reisepass ist bei Personen unter 24 Jahren regulär sechs Jahre gültig. Wenn sich das Aussehen in dieser Zeit stark verändert, wird der Reisepass oder Personalausweis ungültig und muss ein neu beantragt werden. Das gilt für Erwachsene wie auch für Kinder.

Die Kosten für den Personalausweis belaufen sich für die sechs Jahre Gültigkeit auf 22,80 Euro, für den Reisepass auf 37,50 Euro. Wird die Lieferung eines Reisepasses innerhalb einer Woche gewünscht, wird ein Expresszuschlag von 32 Euro fällig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort