Schulen Distanzunterricht bis zum 12. Februar

Wuppertal / Düsseldorf · Der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird bis zum 12. Februar fortgeführt. Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für diejenigen mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird nach Angaben des Landes eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten.

 Auch die Hauptschule in der Getrudenstraße bleibt noch zwei Wochen geschlossen.

Auch die Hauptschule in der Getrudenstraße bleibt noch zwei Wochen geschlossen.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Simone Bahrmann

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Mit dieser Entscheidung setzen wir den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 19. Januar konsequent um. Die Schulen leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen. Es bleibt weiter eine Zeit der Vorsicht. Es geht darum, mit allen Kräften eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie konsequent anzustreben und dann dauerhaft zu sichern.

Sie wisse „um die Belastungen der Eltern durch den Distanzunterricht und um die Unsicherheit der Schülerinnen und Schüler“ aufgrund der aktuellen Situation, so Gebauer: „Ich danke den Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder. Unsere Schülerinnen und Schüler leisten Überragendes und sie meistern eine noch nie dagewesene Situation mit Bravour. Ich werde mich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sie in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen.“

Zu Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen. Damit wurde der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht in diesem Schuljahr formal gleichgestellt und kann entsprechend bewertet werden. Als erstes Bundesland plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die bis zum Schuljahresende gültige Rechtsverordnung im Rahmen einer weiteren Schulgesetzänderung dauerhaft für den Distanzunterricht zu sichern.

Sie habe immer betont, „dass der Präsenzunterricht für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte die beste Form des Lernens beziehungsweise Lehrens“ darstelle: „Als Schul- und Bildungsministerin bleibt es weiterhin mein Ziel, unseren Schülerinnen und Schülern beste Bildung zu ermöglichen. Das bedeutet: Sobald die Entwicklung des Infektionsgeschehens es zulässt, müssen wir den Kindern und Jugendlichen auch wieder Präsenzunterricht anbieten. Dieses Ziel erreichen wir am schnellsten, wenn wir die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung jetzt konsequent einhalten.“

Ihr sei „bewusst, dass viele Schülerinnen und Schüler sich Sorgen machen, wie sie ihre Bildungswege weiterführen“ könnten. Das gelte in besonderer Weise für die Abschlussjahrgänge: „Unser Ziel war, ist und bleibt, ihnen auch in diesem Jahr die Teilnahme an Prüfungen zu ermöglichen und auf dieser Grundlage vollwertige Abschlüsse zu vergeben, die überall anerkannt werden. Mit der Verschiebung der Prüfungstermine, einer erweiterten Aufgabenauswahl sowie einer Anpassung der zentralen Prüfungsaufgaben, die auch der Tatsache Rechnung trägt, dass gegebenenfalls nicht alle Bereiche der Lehrpläne in der gewohnten Vertiefung unterrichtet werden konnten, haben wir hier Vorkehrungen getroffen, die für situationsangemessene, faire Prüfungsbedingungen sorgen. In den Beratungen mit den Verbänden und Akteuren des Bildungsbereichs am Wochenende wurde deutlich, dass diese Linie auf eine breite Zustimmung stößt. Mit Blick auf einzelne Prüfungen bereits ab Ende Februar wird es lediglich für einige Schülerinnen und Schüler der Berufskollegs Ausnahmen geben. Das ist ein Gebot der Fairness und aufgrund der geringen Zahlen verantwortbar.“

Klar sei, „dass den Schülerinnen und Schülern, die jetzt vor Abschlussprüfungen und Schulabschlüssen stehen, keine pandemiebedingten Nachteile entstehen dürfen“.

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