1,50 Meter Abstandsregel auch im Straßenverkehr einhalten

Wuppertal · Fast ist es schon zu einem geflügelten Wort geworden: 1,50 Meter Mindestabstand. Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem 28. April 2020 auch im Wuppertaler Straßenverkehr beim Überholen von Radfahrern.

 Symbolfoto.

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Foto: Pixabay

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts Radfahrer überholen wollen, mindestens 1,50 Meter Abstand halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter. Das Präventionsteam der Polizei Wuppertal greift dieses Thema auf und ist am Mittwoch (24. Juni 2020), ab 10 Uhr in Uniform auf Fahrrädern im Stadtgebiet unterwegs. Dazu sind auf den Gepäckträgern großflächig Hinweise auf den 1,50-Meter-Mindestabstand angebracht. Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der Straßenverkehrsordnung aufmerksam machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen.

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