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Maskenpflicht in NRW ab kommenden Montag

Corona-Pandemie : Maskenpflicht in NRW ab kommenden Montag

Der Druck der Kommunen, darunter aus den bergischen Großstädten Wuppertal, Remscheid und Solingen, hat Wirkung gezeigt: Auch in Nordrhein-Westfalen wird es ab dem kommenden Montag (27. April 2020) zur Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine so genannte Alltagsmaske zu tragen.

Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen werde mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten, heißt es aus der Staatskanzlei. Bis dahin gelte weiter die „dringende Bitte“ an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.“

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Auch in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wird es Pflicht, eine Maske zu tragen. Ziel sei „unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie“. Dies sei „von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen“. Ab Montag soll es auch möglich sein, „unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen diejenigen Geschäfte öffnen zu können, die ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter Verkaufsfläche reduzieren können. Diese Entscheidung im Geleitzug mit nahezu allen Ländern folgt auch unserer Kultur der Abwägung, die dem Schutz von Gesundheit und Leben Vorrang einräumt und gleichzeitig die Lage von Unternehmen und Arbeitsplätzen in den Blick nimmt“, so Laschet.