Corona-Pandemie 3G-Regel auch für Rat, Ausschüsse und BVs

Wuppertal · In Wuppertal dürfen alle Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nur noch dann an den Sitzungen teilnehmen, wenn sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für Besucherinnen und Besucher.

 Mikrofone im Wuppertaler Stadtrat.

Mikrofone im Wuppertaler Stadtrat.

Foto: Christoph Petersen

Hintergrund ist ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, der die am Freitag (20. August 2021) in Kraft getretene Corona-Schutzverordnung ergänzt. Ausschlaggebend ist ein Inzidenzwert von mehr als 35. Wuppertal liegt inzwischen bei 180,85.

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