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Teilnahmebedingungen #herztal2018 Weihnachtsspecial

Teilnahmebedingungen #herztal2018 Weihnachtsspecial

Die Wuppertaler Rundschau sucht die schönste, weihnachtlich dekorierte Wohnung in Wuppertal.

Die Teilnehmer können Fotos oder auch Videos einschicken. Die vier kreativsten Einsendungen werden jeweils mit einem Preisgeld von 300 Euro gekürt. Die Fotos der Gewinner werden am 12., 15., 19. und 22. Dezember 2018 in der Wuppertaler Rundschau und auf auf der Webseite http://www.wuppertaler-rundschau.de/ veröffentlicht. Zusätzlich werden alle eingesandten Bilder und Videos auf der Instagramseite des Verlags sowie den Social Media Kanälen des Kooperationspartners ebv veröffentlicht.

Der crossmediale Wettbewerb wird von der Wuppertaler Rundschau/Rundschau Verlagsgesellschaft mbH organisiert und veranstaltet (nachfolgend der Veranstalter). Kooperationspartner ist die ebv. Die Teilnahme ist kostenlos. Der Wettbewerb hat eine Laufzeit vom 12. bis 22. Dezember, Bilder und Videos können ab sofort bis zum 19. Dezember eingeschickt werden.

Teilnahme Voraussetzungen:

- Zur Teilnahme am crossmedialen Wettbewerb ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

  • Michael Schulte.
    Jeden Tag Preise zu gewinnen : Rundschau-Adventskalender – das 24. Türchen
  • Chris Tall.
    Jeden Tag Preise zu gewinnen : Rundschau-Adventskalender – das 23. Türchen
  • Cindy aus Marzahn.
    Jeden Tag Preise zu gewinnen : Rundschau-Adventskalender – das 22. Türchen

- Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

- Der Einsendeschluss ist der 19. Dezember 2018.

Anmeldung zum Wettbewerb:

- Die Anmeldung erfolgt über eine E-Mail an die Projektleiterin Nina Bossy (n.bossy@wuppertaler-rundschau.de). Mit der Einsendung eines Fotos und ein paar beschreibenden Sätzen stellen sich die Bewerber vor und zeigen wer sie sind und was Ihre Weihnachtsdekoration ausmacht. Auch Video-Homestorys können ergänzend eingereicht werden (keine Pflicht).

- Zur Teilnahme am crossmedialen Wettbewerb ist es unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen und vollständig sind.

- Der Wohnort Wuppertal ist zwingend.

- Mit der Anmeldung an diesem Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.

Foto-und Postingregeln:

- Die Bilder müssen selber fotografiert worden sein.

- Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor der Übermittlung seiner Bilder die Genehmigung aller abgebildeten Personen zu deren Veröffentlichung einzuholen, soweit dies presserechtlich erforderlich ist.

- Der Teilnehmer stimmt zu, dass die übermittelten Fotos in der Wuppertaler Rundschau und der ihr angeschlossenen Online- und Print in den nächsten zwei Jahren veröffentlicht werden dürfen. Die Fotos werden auf der Instagramseite und den Redaktionssystemen der Wuppertaler Rundschau dauerhaft abrufbar sein. Für den Fall, dass der Teilnehmer die Fotos löschen lassen möchte, bitten wir um eine schriftliche Mitteilung an n.bossy@wuppertaler-rundschau.de.

Verkündung der Gewinner:

- Die vier schönsten Fotos erscheinen am 12., 15., 19. und 22. Dezember 2018 in der Printausgabe der Wuppertaler Rundschau.

- Die Siegerbilder sowie alle eingesendeten Fotos werden auf Instagram, der Webseite http://www.wuppertaler-rundschau.de/ und auf der Facebookseite des Veranstalters gepostet. Der Kooperationspartner postet ebenfalls alle eingesendeten Fotos auf seinen Social Media Kanälen.

- Der Kooperationspartner wählt vor den jeweiligen Erscheinungstagen am 15., 19. und 22. Dezember 2018 jeweils den Gewinner aus.

- Die vier Gewinner bekommen jeweils ein Preisgeld von 300 Euro.

- Die Gewinner werden vom Veranstalter schriftlich oder telefonisch benachrichtigt. Für die Richtigkeit der angegebenen Adresse ist der Teilnehmer verantwortlich. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.

Abschließende Bemerkungen:

- Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern oder die Aktion aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere für solche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf der Aktion stören oder verhindern würden.

- Der Veranstalter behält es sich vor, einzelne Beiträge aus gewichtigem Grund und nach eigenem Ermessen abzulehnen und Teilnehmer zu disqualifizieren.

- Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Veranstalter die angegebenen persönlichen Daten für den Zeitraum dieser Aktion zur Durchführung des Wettbewerbs speichert. Die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten, steht dem Teilnehmer jederzeit frei. Der Widerruf hat schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen. Die Gewinner sind mit der Veröffentlichung ihres Namens einverstanden.

- Der Veranstalter erklärt, dass sämtliche personenbezogene Daten eines Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden.

- Eine Haftung des Veranstalters— gleich aus welchem Rechtsgrund — besteht nur, wenn ein Schaden durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalspflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurde. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Soweit die Haftung des Veranstalters gemäß den Regelungen zu diesem Haftungsausschluss ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

- Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.