„Die Stadt Wuppertal hat es versäumt, ein gesetzlich vorgeschriebenes, aktuelles Straßen- und Wegekonzept aufzustellen. Daher können vor einigen Jahren beschlossene Straßensanierungen nicht durch eine Landesförderung übernommen werden. So will die Stadt jetzt die Anlieger zu Straßenausbaubeiträgen heranziehen. Dagegen läuft eine Musterklage“, so der Verein.
Der Musterklage, die durch den Bund der Steuerzahler NRW, liege folgender Fall zu Grunde: „Ein Eigentümer soll sich mit 537,93 Euro an der Kanalsanierung in seiner Straße beteiligen. Die Sanierung war in jener Zeit beschlossen worden, als die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen den Kommunen in NRW noch nicht, wie heute, gesetzlich verboten war, das Land NRW die Kosten jedoch über ein Förderprogramm übernahm. Voraussetzung für die Kostenübernahme war allerdings, dass die Stadt ein aktuelles Straßen- und Wegekonzept vorweisen kann.“
Hermann Josef Richter (Vorstandsvorsitzender von Haus & Grund Wuppertal und Umgebung): „Die Stadt Wuppertal hätte ein solches Konzept aufstellen und aktuell halten müssen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In einem solchen Konzept wird durch die Stadt festgelegt, welche Straße wann saniert werden soll. Hierdurch sollen die betroffenen Bürger frühzeitig über bevorstehende Maßnahmen informiert werden. Aufgrund des Versäumnisses der Stadt Wuppertal das Straßen- und Wegekonzept aktuell zu halten, erhält diese nunmehr keine Fördermittel zur Sanierung der jeweiligen Straßen.“
Dies führe dazu, dass die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger „nunmehr mit Kosten belastet werden sollen, obwohl die Landesregierung sie hiervon eindeutig befreien wollte. Das ist ein Unding. Es kann und darf nicht sein, dass Bürger für die Fehler, welche die Stadtverwaltung vom Sachbearbeiter bis zur Stadtspitze gemacht hat, haftbar gemacht werden soll“, kritisiert Hermann Josef Richter. „Die Stadt hat ihre Fehler eingeräumt, nun muss sie hierfür auch einstehen.“
Nunmehr muss gerichtlich geklärt werden, ob die Stadt Wuppertal den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die Straßenausbaukosten auferlegen darf, obwohl sie ihrer gesetzlichen Pflicht zur Erstellung eines aktuellen Straßen- und Wegekonzepts nicht nachgekommen ist, oder nicht.“Von der Antwort auf diese Frage hängt nicht nur für den betroffenen Musterkläger einiges ab: Die Stadt Wuppertal hat bereits mitgeteilt, dass in nächster Zeit weitere Straßenausbaumaßnahmen abgerechnet werden. Es soll sich um etwa 31 Maßnahmen und Gesamtbeiträge in Höhe von 700.000 Euro handeln“, so „Haus & Grund Wuppertal und Umgebung“.
Der Verein rät: „Wer einen Bescheid über Straßenausbaubeiträge erhält, sollte nach Prüfung, ob es sich um eine Maßnahme handelt, die im Zeitraum zwischen 2020 und 2024 beschlossen wurde, dagegen Widerspruch einlegen. Zugleich sollte beantragt werden, das Widerspruchsverfahren ruhend zu stellen, bis der Musterfall vor Gericht entschieden wurde. Die Sache ist unter dem Aktenzeichen 5 K 4344/26 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig.“
Auf der Homepage www.hausundgrundwpt.de steht ein Musterwiderspruch zum Download bereitgestellt.