Scharia-Polizei Strafverfahren gegen Sven Lau vorläufig eingestellt

Wuppertal · Am 9. November 2016 beginnt vor dem Landgericht Wuppertal das Strafverfahren gegen die sogenannte "Scharia-Polizei". Angeklagt sind sieben Männer im Alter von 25 bis 34 Jahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot, meldet das Landgericht.

Szene aus dem Video.

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Nicht verhandelt wird das Strafverfahren wegen der "Scharia-Polizei" gegen den ursprünglich ebenfalls angeklagten, 36 Jahre alten Sven Lau. Das Verfahren gegen ihn wurde nunmehr von der zuständigen Strafkammer des Landgerichts Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft nach vorläufig eingestellt.

Die Einstellung erfolgte im Hinblick auf das derzeit gegen Sven Lau vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelte Verfahren wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Das Gericht kann auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren vorläufig einstellen, wenn die zu erwartende Strafe neben einer Strafe, die der Angeklagte wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Im Falle einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot sieht das Gesetz die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe vor. Das Gericht kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufnehmen, zum Beispiel dann, wenn der Angeklagte in dem anderen Verfahren nicht oder nur geringfügig verurteilt wurde.

Das Verfahren gegen die übrigen Angeklagten wegen der "Scharia-Polizei" wird ab dem 9. November, 9.15 Uhr vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts
Wuppertal verhandelt.

Die Angeklagten sollen am 3. September 2014 einen Rundgang durch die City Elberfeld unternommen haben. Dabei hätten sechs von ihnen Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia Police" getragen. Lau habe in Redebeiträgen geäußert, "dass die Gesetzgebung Allahs durchgeführt wird". Der Rundgang solle so wahrgenommen werden, "wie das Ordnungsamt oder die Polizei, die auf Streife ist". Passanten würden "ermahnt", damit diese nicht nachlässig gegenüber Geboten der Scharia würden. Laut Anklage haben die Männer damit insgesamt gegen das Uniformverbot des Versammlungsgesetzes vorstoßen.