Die Höhe des Schadens, der durch die von Saunabesuchern eigenständig durchgeführten Aufgüsse (mit Honig) entstanden ist, beläuft sich auf etwa 1.000 Euro.
„Offensichtlich haben Saunagäste trotz ausdrücklichem Verbot wiederholt eigene, nicht geeignete Aufgussmittel verwendet“, teilt das Sport- und Bäderamt mit.