Neuer Info-Flyer Wuppertaler Palliativpass und Notfallplan

Wuppertal · Expertinnen und Experten der Palliativversorgung, des Rettungsdienstes und der Ärzteschaft haben mit der Stadt einen „Wuppertaler Palliativpass“ entwickelt. Er soll Menschen unterstützen, die an schweren Krankheiten leiden, ihre Versorgung aber trotzdem selbstbestimmt regeln wollen.

Der neue Flyer.

Der neue Flyer.

Foto: Stadt Wuppertal

Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Der Wuppertaler Palliativpass und der Notfallplan unterstützen Menschen, die zu Hause oder im Alten- und Pflegeheim versorgt werden und bestimmte medizinische Behandlungen nicht möchten.

„Ein ausgefüllter Palliativpass auf dem Nachttisch ist beispielsweise eine große Hilfe im Notfall. Ein Arzt, der gerufen wird, kann im Palliativpass sehen, welche Hilfsmaßnahmen im Zweifel nicht mehr gewünscht sind. Ungewollte Behandlungen und Wiederbelebungen werden so auf Wunsch des Kranken nicht mehr gemacht“, erklärt Dr. Heinz de Moll als Vorsitzender der Wuppertaler Ärztekammer.

Ein Notfallplan ist eine hilfreiche Ergänzung zur Patientenverfügung. Auch hier werden unabhängig von möglichen Erkrankungen die Maßnahmen festgelegt, die eine Patientin oder ein Patient noch wünscht oder ablehnt.

„Für den Palliativpass und für den Notfallplan müssen, wie für die Patientenverfügung, klare Regeln und Vorgaben eingehalten werden, damit sie für einen Arzt bindend sind. Die Flyer informieren über diese Regeln und Vorgaben und nennen auch Möglichkeiten sich darüber hinaus zu informieren“, so Andre Altermann (Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung in Wuppertal).

„Wir freuen uns, dass es gelungen ist, gemeinsam mit vielen Akteuren der Palliativversorgung, dem Rettungsdienst und der Ärzteschaft, den Wuppertaler Palliativpass und den Notfallplan zu entwickeln. Sie sind wichtig, damit die Menschen selbstbestimmt über die Einleitung medizinischer Maßnahmen entscheiden können. Damit sind sie ein Beitrag zur Patientenautonomie“, unterstreicht Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn.

Die Initiatoren weisen darauf hin, dass es wichtig ist, dass im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt erfolgt.

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