Diskussion über verkaufsoffene Sonntage Kämpfen oder resignieren?

Wuppertal · Während ver.di und Handel über die Schuldfrage des abgesagten verkaufsoffenen Sonntags vergangene Woche streiten, hat das Verwaltungsgericht entschieden: Auch am 4. Dezember dürfen die Geschäfte in Wuppertal nicht öffnen.

 Nach aktueller Rechtslage dürfen die Geschäfte am 4. Dezember anlässlich des Weihnachtsmarktes nicht öffnen.

Nach aktueller Rechtslage dürfen die Geschäfte am 4. Dezember anlässlich des Weihnachtsmarktes nicht öffnen.

Foto: Seinsche (Archiv)

In ihrer Entscheidung hatten die Richter beanstandet, dass die Stadt keine verlässliche Besucherprognose für den Sonntagsverkauf vorgelegt habe. "Man hätte darlegen müssen, ob die geplanten Weihnachtsmärkte so attraktiv sein würden, dass sie und nicht die Öffnung der Geschäfte der hauptsächliche Grund für den Aufenthalt von Besuchern wären", sagt Presserichterin Nicola Haderlein. "Dies fehlte jedoch gänzlich."

Das will man jetzt nachholen, berichtet Ralf Engel, Geschäftsführer des Rheinischen Einzelhandelverbandes. "In Absprache mit der Stadt arbeiten wir konform zum Gerichtsentscheid nach. Wir haben Zahlen ermittelt und werden die Bereiche der Stadt eingrenzen, in denen die Geschäfte anlässlich des Weihnachtsmarktes in Elberfeld und Barmen öffnen sollen. Außenbezirke wie der Otto-Hausmann-Ring oder Ikea fallen damit weg."

Einen zusätzlichen Anlass zum Weihnachtsmarkt wird es aber wohl nicht geben. Damit erhöhen sich zwar die Chancen für einen verkaufsoffenen Sonntag, doch nach Meinung von ver.di-Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle genüge der Weihnachtsmarkt allein nicht. Denn der Wuppertaler Weihnachtsmarkt locke ja eben nicht nur an diesem einen Sonntag in die Innenstadt, sondern an mehreren — sowie an den Werktagen.

"Man müsste also eigentlich eine Prognose anstellen, warum man an diesem Sonntag zusätzlich die Geschäfte öffnen will", so Kolle, der als zuständiger ver.di-Geschäftsführer das Eilverfahren gegen die verkaufsoffenen Sonntage eingeleitet hatte. Das dürfte ohne weiteren Anlass jedoch schwierig werden. Zusätzlich bemängelt Kolle, dass anlässlich des Weihnachtsmarktes auch nur Weihnachts-Artikel verkauft werden könnten. Die Fronten, sie scheinen verhärtet.

Die Händler ihrerseits wirken angesichts dieser Anforderungen irgendwie ratlos. Sollen sie schon einen Haken hinter den 4. Dezember machen? Oder doch noch einmal Zeit und Energie in seine Gestaltung verwenden? " Ich weiß nicht, was wir in so kurzer Zeit noch auf die Beine stellen sollen", fragt sich Thomas Helbig von der IG Barmen. "Und am Ende werden wir doch wieder ausgebremst." Matthias Zenker von der IG 1 sieht das ähnlich skeptisch. "Wenn der Weihnachtsmarkt nicht reicht, ja was sollen wir denn dann noch bieten?" Auch für 2017 scheint Zenker die Lust auf verkaufsoffene Sonntage fast vergangen zu sein. "Vielleicht müssen wir über andere Konzepte nachdenken."

In Düsseldorf, Krefeld oder Köln wurden die verkaufsoffenen Sonntage zu den Weihnachtsmärkten bisher übrigens nicht verboten. "Wo kein Kläger, da kein Richter", so kommentiert Nicola Haderlein vom Verwaltungsgericht Düsseldorf den unterschiedlichen Stand. Kay Lipka, ver.di-Gewerkschaftssekretär Essen, wo die Geschäfte im Dezember ebenfalls zum Weihnachtsmarkt öffnen dürfen, sagt auf Rundschau-Nachfrage: "Wir sehen aktuell keinen Grund dagegen vorzugehen. Wir haben diesen Sonntag ja gemeinsam mit Stadt und Kirchen abgestimmt." Daniel Kolle aber verspricht: "Das wird sich nächstes Jahr in vielen Städten ändern."

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