Neuer Weihnachtsmarkt-Anlauf Jetzt Auslobung statt Ausschreibung

Wuppertal · Der Wuppertaler Verwaltungsvorstand hat sich am Montag (24. April 2017) auf ein zweiteiliges Verfahren geeinigt, mit dem kurzfristig die in Frage stehenden Weihnachtsmärkte 2017 gerettet werden sollen und langfristig die Organisation der Märkte von 2018 bis 2022 auf neue Beine gestellt wird.

 Glühweinduft und Lichterglanz in der City - das soll trotz aller Wirrungen auch 2017 noch klappen...

Glühweinduft und Lichterglanz in der City - das soll trotz aller Wirrungen auch 2017 noch klappen...

Foto: Raina Seinsche

Für die Märkte 2017 läuft ab sofort eine elftägige Auslobungsfrist, während der sich interessierte Betreiber um die Organisation bewerben können.

Anschließend wird eine Findungskommission kurzfristig die geeigneten Kandidaten auswählen. Hier rechnet man mit weiteren zehn Tagen für die Entscheidungsfindung. Das dann verbleibende Zeitfenster bis Weihnachten reicht nach Einschätzung der Verwaltung noch, um vorzeigbare Märkte zu organisieren. Die von der Stadt eigentlich für die Organisation der Weihnachtsmärkte gegründete GmbH liegt derweil auf Eis.

Die Märkte mussten bekanntlich neu aufgestellt werden, weil EU-Vorschriften neuerdings eine europaweite Ausschreibung vorsehen und sich zudem die IG1 als Ausrichter des Elberfelder Lichtermarktes von ihrem langjährigen Organisationspartner getrennt hatte, um eine neue Agentur ins Boot zu holen. Rund um die Umsetzung der neuen Regeln hatte es dann ein fast einjähriges politisches Hickhack gegeben, das speziell das Verhältnis der Stadt zum Elberfelder Einzelhandel belastet (die Rundschau berichtete). Oberbürgermeister Andreas Mucke legte dabei noch einmal nach: "Ich vestehe, dass sich die Händler ärgern. Aber wir haben den Stein ja nicht ins Rollen gebracht, sondern sie mit ihrer Vertragsauflösung."

Die nun zum Tragen kommende "Auslobung" ist eine abgespeckte Version der eigentlich erforderlichen europaweiten Ausschreibung. Feiner Unterschied: Auch gegen die aus ihr resultierende Entscheidung kann geklagt werden - allerdings nur vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf, während bei größeren Ausschreibungen die Vergabekammer zuständig ist. Die benötigt für ihre Verfahren allerdings aktuell gut anderthalb Jahre...

Ob Betroffene je nach Ergebnis auch gegen die Auslobung jursitisch vorgehen würden, ist unklar. Rechtsamtsleiter Olaf Radtke bestätigte, dass es im Vorfeld mit zwei der beteiligten Interessenten ein Gespräch unter Juristen gegeben habe, um auszuloten, ob sich Konkurrenzsituationen gegebenenfalls durch Bietergemeinschaften oder ähnliche Modelle entschärfen ließen. Fazit: "Das hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht, der Gesprächsfaden ist aber nicht abgerissen."

Die langfristige Zukunft der Märkte soll dann formal korrekt über ein europaweites Ausschreibungsverfahren gesichert werden. Die Stadt will die Ausrichtung für die kommenden fünf Jahre auf diesem Weg an geeignete Bewerber vergeben, die über die nötige Leistungsfähigkeit, Referenzen und kreative Konzepte verfügen. Diese Kriterien sollen auch der jetzt anstehenden Auswahl der Betreiber für 2017 geprüft werden.

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