Die Kammer hat den Eilantrag von zwei Nachbarn gegen die Baugenehmigung des IKEA-Marktes mit folgender Begründung abgelehnt: Der für die Baugenehmigung maßgebende Bebauungsplan der Stadt Wuppertal sei nicht offensichtlich unwirksam. Es sei nicht erkennbar, dass der zusätzliche Verkehr durch das Einrichtungshaus für die Nachbarn unzumutbar sein werde. Durchgreifende Mängel in der Verkehrsuntersuchung und der Lärmprognose für den IKEA-Markt könnten jedenfalls nicht festgestellt werden.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. IKEA will sein Einrichtungshaus im Spätsommer öffnen.