Justiz Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk neu organisiert

Wuppertal · Das Landgericht Wuppertal und die Amtsgerichte des Bezirks (Wuppertal, Remscheid, Solingen, Velbert und Mettmann) haben den richterlichen Bereitschaftsdienst neu organisiert. Er nimmt in dieser Form am 1. Juli 2020 die Arbeit auf.

 Das Wuppertaler Landgericht.

Das Wuppertaler Landgericht.

Foto: Dennis Polz

Dr. Annette Lehmberg (Präsidentin des Landgerichts Wuppertal) sowie die Direktorin und die Direktoren der Amtsgerichte wollen damit die Voraussetzungen schaffen, dass der Bereitschaftsdienst trotz der steigenden Anforderungen durch die Gesetzgebung und auch die verfassungsrechtliche Rechtsprechung auch künftig zuverlässig, professionell und kompetent erfüllt werden kann.

Eine der wichtigsten Änderungen ist dabei, dass die Aufgaben für den gesamten Landgerichtsbezirk allein vom Amtsgericht Wuppertal wahrgenommen werden. Dafür hat das NRW-Justitministerium eigens die so genannte Bereitschaftsdienstverordnung geändert. Bislang lag die Zuständigkeit bei den einzelnen Amtsgerichten für ihren jeweiligen Bezirk. „Die Maßnahme erleichtert für Rechtssuchende und professionelle Kooperationspartner das Verfahren, da es nur noch einen einzigen Ansprechpartner gibt und Abgrenzungsfragen hinsichtlich der Zuständigkeit entfallen. Zugleich werden vor allem die damit stark belasteten kleineren Amtsgerichte von der nicht unerheblichen Organisationslast befreit“, heißt es.

Gleichzeitig stelle man auch personell neu auf: „Anstatt durch die gleichmäßige Heranziehung aller Richterinnen und Richter des jeweiligen Amtsgerichts wird er künftig durch ein kleineres Team wahrgenommen, das aus dem Kreis aller Richterinnen und Richter des Bezirks, einschließlich der des Landgerichts, ausgewählt, für die Tätigkeit besonders geschult und von sonstigen Aufgaben in entsprechendem Umfang freigestellt wird. Zu Beginn wird das Team aus sechs Richtern, davon zwei Richtern des Landgerichts, und einer Richterin bestehen.“

Aufgabe des richterlichen Bereitschaftsdienstes ist es, außerhalb der üblichen Dienstzeiten über besonders dringliche und nicht aufschiebbare Anliegen zu entscheiden. Besonders gehört hierzu die Genehmigung oder Überprüfung von Maßnahmen, die besonders intensiv in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen und daher unter dem Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung stehen, wie etwa die Unterbringung eines Betroffenen in einem psychiatrischen Fachkrankenhaus oder die Anordnung einer Zwangsmedikamentation nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG NRW) sowie der Erlass oder die Verkündung von Haftbefehlen und weitere Maßnahmen nach der Strafprozessordnung (Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und Weiteres).

Neben diesen Verfahren, die durch die dafür zuständigen Stellen eingeleitet werden, besteht an Samstagen zwischen 11 und 13 Uhr auch für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit ihren Anliegen beim Amtsgericht Wuppertal persönlich vorzusprechen. „Dies gilt aber wiederum nur für besonders wichtige und dringliche Angelegenheiten, deren Entscheidung keinen Aufschub bis zum nächsten regulären Diensttag erlaubt“, so die Justiz. Weitere Informationen finden sich in Kürze auch auf der Homepage des Amtsgerichts Wuppertal.

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