Löblich, dass das Jobcenter keine Papierakte mehr erstellen will. Damit rettet man wahrscheinlich auch den ein oder anderen Baum. Aber wie vereinbart denn das Jobcenter die "E-Akte" mit dem Bundesdatenschutzgesetz, wonach die Aufbewahrungsfrist bei einer Personalakte bei zehn Jahren in physischer Form(im Original) liegt?
Sebastian Aßmann, Theodor-Vogel-Weg