Leserbrief Generelles Hundeverbot angebracht

Betr.: Gassigehen auf dem Friedhof

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: BDB

Heutzutage ist es üblich, mit seinem Hund auf dem Friedhof Gassi zu gehen, explizit die nachbarschaftlichen Hunde des Friedhofs. Hundebesitzer in Jogginghose und Hausschuhen kommen mit ihren Vierbeinern über den Friedhof geschlendert, ohne darauf zu achten, welches Geschäft, und vor allem wo ihr Hund es verrichtet.

Meiner Ansicht nach dient ein Friedhof als Ruhestätte der Toten und nicht als Hundewiese.

Diese Problematik ist laut Friedhofsamt nicht nur an der Brändstömstraße, sondern auf vielen Friedhöfen bekannt.

Da sich viele Hundebesitzer uneinsichtig zeigen und gegebenenfalls die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht entfernen, finde ich ein generelles Hundeverbot auf Friedhöfen angebracht.

Jürgen Kluge

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