Immoblien-Rundschau Grundsteuer: Was die Reform für Stadt und Bürger bedeutet

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten.

Heute: Frank Müller über die lokalen Auswirkungen der Grundsteuer-Reform.

Die Bundesregierung hat sich geeinigt künftig den Bodenrichtwert, die Miete, die Wohnungsgröße und das Gebäudebaujahr bei der Bemessung der Grundsteuer zu berücksichtigen. Die alten Bemessungsgrundlagen stammen aus den 60er Jahren im Westen und aus den 30er Jahren im Osten Deutschlands. Nun müssen die realen Immobilienwerte Berücksichtigung finden, fordert das Bundesverfassungsgericht.

Der Gesetzgeber schreibt jetzt und künftig vor, wie der Einheitswert zu berechnen ist. Im Ergebnis werden die Einheitswerte nach der Neubewertung um ein Vielfaches steigen. Die Kommunen dürfen selbst einen Hebel bestimmen, durch den die Höhe der Grundsteuer festgelegt wird. Der Hebesatz beträgt zur Zeit in Wuppertal 620 Prozent. Insoweit muss der Hebesatz reduziert werden, wenn sich der Basiswert nennenswert erhöht.

Nun kann man trefflich darüber spekulieren, was die Stadt hinsichtlich des Hebesatzes in der Zukunft tun wird. Die unverändert sehr angespannte Haushaltslage Wuppertals lässt nicht zu, die Grundsteuer zu reduzieren. In den Nachbarstätten Remscheid und Solingen sind die Grundsteuern noch höher.

Dass die Summe der Grundsteuereinnahmen gleich bleibt, ist ein politisches Ziel, dass in Berlin und Wuppertal gleichermaßen kommuniziert wird. Jedoch kann dies kaum funktionieren. Mindestens beispielsweise Wohnungen jüngerer Baujahre in besseren Lagen werden mit höheren Kosten belastet. Es ist jedoch kaum vorstellbar, dass Bewohner älterer Gebäude in einfachen Lagen im gleichen Umfang entlastet werden.

Bei der vom Bundesverfassungsreicht geforderten "marktnahen" Bewertung markiert die Neuberechnung eine Wende, die ein neues (wahrscheinlich teures) Problem verursacht. Die Bodenrichtwerte und die Mieten steigen im Moment deutlich. Es ist damit zu rechnen, dass die Grundsteuern sich künftig in regelmäßigen Abständen erhöhen werden - und zwar in dem Umfang, in dem die Bodenrichtwerte und der Mietspiegel ansteigen.

Grundsätzlich ist zur Berechnung der Einheitswerte in Berlin hinsichtlich der Kriterienauswahl eine gute Entscheidung gefallen. Kurz gesagt wurde in Berlin bestimmt, wie künftig zu rechnen ist. In Wuppertal und den anderen Städten wird entschieden wie viel berechnet wird. Die Verantwortung hinsichtlich des Umfanges wahrscheinlicher Erhöhungen liegt also bei der Stadt und nicht in Berlin.

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