Immobilien-Rundschau Wichtig: Brandschutz im Treppenhaus

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten.

Stephan Vollmer leitet mit der Immobiliengruppe Vollmer-Möbius eines der führenden Maklerunternehmen in Wuppertal und dem Bergischen Land. Das Team bringt mehr als 50 Jahre Erfahrung rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien mit.

Foto: Vollmer

Heute: Stephan Vollmer über Brandgefahren vor der Wohnungstür.

Immer wieder bestürzen uns Meldungen über Brände in Wohnungen und Häusern. Oft wird bei den Präventivmaßnahmen nur auf die eigenen, bewohnten Räume geachtet. Doch insbesondere Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern gehören zu den wichtigsten Flucht- und Rettungswegen und müssen daher sowohl vom Vermieter als auch von den Mietern mit großer Sorgfalt behandelt werden.

Zuallererst muss natürlich gewährleistet sein, dass diese Wege nicht zugestellt sind, ein Durchgang mit einer Mindestbreite von rund einem Meter muss frei sein. Vor allen Dingen kommt hier das Bemühen um einen effektiven Brandschutz zum Tragen.

Eindeutige und einheitliche gesetzliche Verbote, die das Verbringen von Gegenständen in Flure und Treppenhäuser grundsätzlich und explizit untersagen, gibt es nicht. Jedoch schreiben die so genannten Brandschutzbestimmungen Punkte vor, die Vermieter durch eine entsprechend formulierte Hausordnung an die Mieter weitergeben können. So kann zum Beispiel das Aufstellen von Schuhschränken untersagt werden — das Abstellen von einzelnen Schuhpaaren auf der Fußmatte jedoch nicht. Genauso wenig übrigens wie die Fußmatte selbst — wenn sie nicht die Ausmaße eines regelrechten Teppichs annimmt.

Das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur ist im Brandschutz ebenfalls nicht gern gesehen. Es kann jedoch nicht grundsätzlich untersagt werden, wenn genügend Platz vorhanden ist, der Wagen kein Hindernis darstellt und nicht fixiert ist (also nicht am Geländer angekettet).

Der Bundesgerichtshof hat in Sachen Kinderwagen entsprechend entschieden. Ähnliches Vorgehen haben Gerichte Nutzern von Rollstühlen und Rollatoren zugebilligt. Es sei Menschen, die auf Gehilfen angewiesen sind, nicht zuzumuten, diese treppauf und treppab zu tragen. Fahrräder hingegen müssen im Flur nicht geduldet werden. Entsprechende Urteile besagen: Wer fit genug ist, Rad zu fahren, kann das Velo auch in den Keller oder in die Wohnung tragen.

Deko-Artikel, Bilder und Pflanzen gehören aus Brandschutzgründen ebenfalls nicht ins Treppenhaus oder auf den allgemeinen Flur. Sie können zu leicht Feuer fangen oder einen anderswo ausgebrochenen Brand beschleunigen. In Ausnahmefällen wird saisonaler Schmuck — beispielsweise in der Vorweihnachtszeit der Adventskranz — geduldet.

Vermietern oder Verwaltern eines Hauses ist gestattet, ausgelagerte Gegenstände entfernen zu lassen, wenn die betroffene Person auf die Aufforderung, diese aus dem Flur wegzuräumen, nicht reagiert. Dies stellt der Immobilienverband Deutschland IVD klar. Neben der Beseitigung von Brandgefahren und Stolperfallen im Treppenhaus müssen Vermieter auch dafür sorgen, dass das Treppengeländer befestigt ist und die Beleuchtung funktioniert. Denn im Brandfall müssen Mieter in der Lage sein, den Fluchtweg zu finden und zu verwenden. Und schließlich: Im Treppenhaus herrscht striktes Rauchverbot.

Wer dies Tipps beachtet, sorgt dafür, dass das Wohnen in seinem Haus ein bisschen sicherer wird.