Immobilien-Rundschau Baukindergeld: Wem nützt es?

Wuppertal · Immobilien kaufen, besitzen und verkaufen - das ist auch in Wuppertal ein Thema mit vielen Fragezeichen. Führende Marktexperten erklären in der Rundschau, was Anbieter und Interessenten wissen sollten.

  Stephan Vollmer leitet mit der Immobiliengruppe Vollmer-Möbius eines der führenden Maklerunternehmen in Wuppertal und dem Bergischen Land. Das Team bringt mehr als 50 Jahre Erfahrung rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien mit.

Stephan Vollmer leitet mit der Immobiliengruppe Vollmer-Möbius eines der führenden Maklerunternehmen in Wuppertal und dem Bergischen Land. Das Team bringt mehr als 50 Jahre Erfahrung rund um Wohn- und Gewerbeimmobilien mit.

Foto: Vollmer

Heute: Stephan Vollmer über die Regierungspläne für das Baukindergeld.

Seit Dienstag, 18.September 2018 können Familien das Baukindergeld beantragen. Dass es kommt, war schon lange klar. Es war so im Koalitionsvertrag verabredet worden und die CSU hatte es längst zum Herzensprojekt gemacht.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um den staatlichen Zuschuss zum Bau oder Immobilienerwerb zu erhalten:

Wie der Name schon ahnen lässt, muss mindestens ein Kind vorhanden sein und das Geld gibt es nur für den allerersten Erwerb eines Hauses oder Neubaus. Die Häuser oder Neubauten müssen nach dem 1. Januar 2018 erworben worden sein und sie müssen selbst genutzt werden. Wer Immobilien als Kapitalanlage erwirbt, zum Beispiel als Altersfürsorge, bekommt kein Baukindergeld. Der betreffende Haushalt darf maximal über ein zu versteuerndes Einkommen von 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind verfügen. Eine ursprünglich diskutierte Obergrenze der Wohnfläche wird es nicht geben.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann je Kind Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro jährlich für eine Laufzeit von zehn Jahren bewilligt werden. Ich schreibe "kann", weil es weitere Regelungen gibt, die das Kind (die Kinder) betreffen. So dürfen diese bei Antragstellung noch nicht volljährig sein und müssen im selben Haushalt leben. Es muss zudem ein grundsätzlicher Kindergeldanspruch bestehen.

Zwar kann das Baukindergeld ab sofort beantragt werden, aber Eile ist nicht vonnöten, denn es ist jetzt schon klar, dass Anträge rückwirkend bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden können. Das Antragsverfahren wird über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) abgewickelt.

Das durchaus zu begrüßende politische Ziel dieser Subvention ist übrigens, auch weniger finanzkräftigen Familien den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, den Wohnungsbau anzukurbeln und so auch regionalem Wohnraummangel zu begegnen. Wir sind gespannt auf die tatsächlichen Effekte. Volle Wirkung wird das Baukindergeld wohl erst entfalten, wenn flankierend das Bürgschaftsprogramm und ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer folgen.

Das sieht nicht nur der Immobilienverband Deutschland IVD so. Denn die Grunderwerbsteuer ist das größte Hindernis beim Erwerb von Wohneigentum für diejenigen, die mit einem knappen Budget auskommen müssen.

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