Corona-Pandemie Wer kann sich momentan in Wuppertal impfen lassen?

Wuppertal · Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Darauf weist die Stadt Wuppertal hin.

 Der Wartebereich im Impfzentrum am Freudenberg.

Der Wartebereich im Impfzentrum am Freudenberg.

Foto: Christoph Petersen

Diese aktuelle Rechtsverordnung ist am 8. Februar 2021 in Kraft getreten. Zurzeit sind nach der Rechtsverordnung Impfberechtigt:

● 1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.

● 2. Personen, die in stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege von älteren Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden:
- Tageseinrichtung
- Wohngemeinschaften
- Beschäftigte (auch ehrenamtlich) in Hospizen und ambulanten Hospizen
- Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen(Ausgeschlossen sind Eingliederungshilfen)

● 3. Personal aus ambulanten Pflegediensten für ältere Menschen

● 4. Personal, das regelmäßig in vollstationären Einrichtungen tätig ist: Das können sein: Physiotherapeutinnen, Masseurinnen, Ergotherapeutinnen, Logopädinnen, Fußpflegerinnen, Wundversorgerinnen und Wundmanagerinnen [1], Zahnärzte und Zahnärztinnen (eingeschlossen deren medizinisches Fachpersonal), Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung tätig sind, Betreuungsrichterinnen, Prüf – und Begutachtungskräfte des Medizinischen Dienstes, Personal von Hilfsmittel-/ Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Friseurinnen, Seelsorgerinnen, Medizinprodukteberaterinnen bei der Operationsbegleitung in Krankenhäusern oder bei ambulanten Operationen, Mitarbeiterinnen der ambulanten Spezialpflege z.B. Stoma und Wundversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird, Personal von Kliniken nach § 30 GewO (Privatkrankenanstalten), Personal aus Maßregelvollzugsanstalten).
Entscheidend für die Impfberechtigung ist nicht der angegebene Beruf, sondern der regelmäßige Einsatz in einer Vollstationären Einrichtung und muss durch diese schriftlich bestätigt werden. [1] Bei der Wundversorgung ist die Besonderheit, dass die Berufsgruppe dann zur Priorität 1 zuzurechnen ist, wenn die Behandlung in der vollstationären Einrichtung patientennah erbracht wird.

● 5. Heilmittelerbringer, in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege

● 6. Personen, die in Bereichen med. Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko, in Bezug auf das Coronavirus, tätig sind:
- Intensivstationen
- Notaufnahmen
- Rettungsdienste
- Personal in den Impfzentren

● 7. Personen, die regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht:
- Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus der Transplantationsmedizin
- Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus onkologischen Praxen
- Ärzte/Ärztinnen sowie Personal aus Dialysepraxen8.      Zahnärzte und Zahnärztinnen, die in Schwerpunktpraxen vorrangig Corona-Patienten behandeln, z.B. Bronchoskopie, Laryngoskopie, Abnahme von Sputumproben, In- und Extubation, zahnärztliche Tätigkeiten 

Ich gehöre zu den derzeit Impfberechtigten, wie bekomme ich einen Termin?

- Ich bin über 80 Jahre alt: rufen Sie bitte die 0800/11611701 an und vereinbaren dort einen Termin.

- Ich gehöre zum unter den Punkten 2 bis 8 genannten Personenkreis: Rufen Sie bitte NUR in diesem genannten Fall die 0202 / 563-4845 an. Diese Zugehörigkeit muss schriftlich über den Arbeitgeber oder die betreuende Einrichtung nachgewiesen werden. Wichtig: Diese Nummer ist erst ab Samstag, 20. Februar 2021 zu folgenden Zeiten freigeschaltet: Montag bis Fr von 7 bis 19 Uhr, Samstag Sonntag und Feiertag von 10 bis 14 Uhr

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