Corona-Schutzverordnung Mehr Personen bei Veranstaltungen, Beerdigungen und beim Sport

Wuppertal / Düsseldorf · Das nordrhein-westfälische Kabinett hat am Sonntag (12. Juli 2020) Änderungen der Corona-Schutzverordnung und -Einreiseverordnung beschlossen. Gleichzeitig wurde sie bis zum 11. August 2020 verlängert.

 NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Foto: Land NRW

Erhöht wurden die Personengrenzen für Veranstaltungen. Das betrifft vor allem Feste „aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen“, so das Ministerium. Gleiches gelte für Beerdigungen. Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht, die zulässige Zuschauerzahl von 100 auf 300.

Änderungen gibt es auch bei der Einreise aus Risikogebieten. „In der Corona-Einreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen“, heißt es. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert. Insbesondere werden Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die nun ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test. Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkennen und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist.“

Laumann: „Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen. Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.“

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