Corona-Pandemie Kassenärzte für „flächendeckende 2G-Regelung“

Wuppertal · Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), spricht sich für eine flächendeckende 2G-Regelung sowie eine verbindliche 3G-Regel am Arbeitsplatz aus. Er äußerst sich auch zur aktuellen Diskussion um Booster-Impfungen, den steigenden Corona-Infektionszahlen und den Schutz der besonders vulnerablen Gruppen unter anderem in Pflegeeinrichtungen.

 Symbolbild.

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Foto: Markus Winkler

„Schauen wir auf die aktuelle Entwicklung, halte ich es dringend für geboten, sich nun zeitnah Länder wie Österreich als Vorbild zu nehmen und eine flächendeckende 2G-Regelung sowie eine verbindliche 3G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen. Hierüber wird die Impfquote und damit auch der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen sicherlich noch einmal gesteigert werden können. Aus meiner Sicht benötigen wir hier einen klaren Richtungszeig der Politik, um für die kommenden Wochen und Monate angemessen gerüstet zu sein.“, so Bergmann.

Er empfinde es „grundsätzlich als beschämend, dass mit Blick auf das hoch infektionsgefährdete Patientenklientel in den Alten - und Pflegeheimen überhaupt über eine Impfpflicht des Personals diskutiert werden muss. Die Betreiber der Pflegeeinrichtungen und das Personal selbst sollten sich ihrer Verantwortung für ihre Schützlinge eigentlich sehr bewusst sein. Bevor wir aber über eine Impfpflicht an dieser Stelle nachdenken, müssten wir wissen, wie viele Pflegekräfte sich wirklich noch nicht haben impfen lassen, sprich: Hier wäre es aus unserer Sicht wünschenswert, wenn zunächst die Arbeitgeber von der ihnen gesetzlich zur Verfügung stehenden Möglichkeit Gebrauch machen würden, den jeweiligen Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfragen. Dann wüssten wir mehr und könnten die Notwendigkeit einer Impfpflicht anhand belastbarer Zahlen diskutieren.“

 Dr. Frank Bergmann.

Dr. Frank Bergmann.

Foto: KV Nordrhein

Mit Blick auf die Booster-Impfungen müssten die „Richtschnur für die ärztliche Entscheidung zu Auffrischimpfungen“ die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sein: „Wenn Praxen allerdings entsprechende Kapazitäten haben, auch weitere Personen zu boostern, die die nötigen Voraussetzungen dafür mitbringen, spricht überhaupt nichts dagegen, dies auch zu tun. Selbstverständlich gilt auch weiterhin, dass alle Patienten geboostert werden können, bei denen dies aus medizinischen Gründen sinnvoll ist. Das Land NRW wird in den kommenden Wochen außerdem in Zusammenarbeit mit uns noch einmal verstärkt auf mobile Impfaktionen und temporäre Impfstellen setzen - auch hierüber werden sich alle eine Booster-Impfung holen können, die dies möchten und deren Zweitimpfung mindestens ein halbes Jahr zurückliegt.“

Dr. med. Carsten König, stellvertretender KVNO-Vorstandsvorsitzender: „Einige Patientinnen und Patienten haben offenbar die Berichterstattung rund um die Gesundheitsministerkonferenz vom vergangenen Freitag so verstanden, dass sie ihre Booster-Impfung nun umgehend und ohne jegliche Verzögerung bekommen können. In meiner Hausarztpraxis stehen jedenfalls seit heute Morgen die Telefone nicht mehr still und es kommt leider immer wieder auch vor, dass meine Mitarbeiterinnen regelrecht beschimpft werden, wenn keine sehr zeitnahe Terminvergabe erfolgt. Es kann nicht sein, dass hier mitunter jeglicher Respekt fehlt. Wir tun als Niedergelassene, was wir können und auch die auf eine Woche verkürzte Bestellfrist für Corona-Impfstoffe hilft uns in der Praxisorganisation - gleichzeitig haben wir es derzeit in unseren Praxen mit sehr vielen grippalen Infekten und Erkältungskrankheiten zu tun.“

Das sei zum einen der Jahreszeit und zum anderen dem Umstand geschuldet, dass das Immunsystem nach vielen Monaten Lockdown und entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr so gut „trainiert“ und anfälliger für Infektionen sei: „Meine Kolleginnen und Kollegen werden in den kommenden Wochen und Monaten sicherlich jedem eine Booster-Impfung anbieten, der dies möchte – aber für einen Impftermin brauchen wir als Praxen eben auch einen gewissen Vorlauf. Wir haben als KV Nordrhein übrigens bereits im Sommer ein Online-Register erstellt, das einen guten Überblick über die Praxen gibt, die Corona-Schutzimpfungen anbieten.“

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