Online-Meldung möglich Anzeigepflicht für private Feiern

Wuppertal · Die neue Corona-Schutzverordnung, die seit dem 1. Oktober 2020 in NRW gilt, bringt Änderungen mit sich: Ab sofort müssen private Feierlichkeiten in Wuppertal und ganz NRW, die nicht in der eigenen Wohnung stattfinden und zu denen mehr als 50 Gäste erwartet werden, angemeldet werden.

 Symbolfoto.

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Foto: leo2014

Ab sofort müssen private Feierlichkeiten, die nicht in der eigenen Wohnung stattfinden und zu denen mehr als 50 Gäste erwartet werden, mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt gemeldet werden. Möglich ist diese Meldung per Online-Formular auf der städtischen Internetseite.

Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind – und nur aus herausragendem Anlass stattfinden dürfen (zum Beispiel Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier).

Außerdem verpflichtet sich der oder die für die Feierlichkeit Verantwortliche am Veranstaltungstag eine Teilnehmerliste aufzustellen. Detaillierte Informationen rund um die Anzeigepflicht sowie das dazu passende Online-Formular sind auf der Corona-Infoseite der Stadt zu finden unter: www.wuppertal.de/corona

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