Heckinghauser Straße Per Haftbefehl gesuchter Mann festgenommen

Wuppertal · Die Wuppertaler Polizei hat am Dienstagabend (15. April 2025) auf der Heckinghauser Straße einen 31 Jahre alten Mann aus Syrien verhaftet. Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.

Der Zugriff erfolgte auf der Heckinghauser Straße.

Foto: Christoph Petersen

Dem bereits in mehreren Fällen vorbestraften Mann wird vorgeworfen, zwischen dem 27. November 2024 und dem 23. Januar 2025 Straftaten verübt zu haben. „So soll der Tatverdächtige am 27. November 2024 mehrfach mit einem Schwert auf einen Kontrahenten eingeschlagen haben. Das Opfer konnte die Schläge abwehren und wurde körperlich nicht verletzt“, teilt die Polizei mit.

Am 21. Januar 2025 soll der Beschuldigte in einem Supermarkt nach einem Fleischermesser gegriffen und einem anderen Mann Stichverletzungen am Handgelenk, dem Arm und dem Nacken zugefügt haben. Einen zur Hilfe eilenden Zeugen soll er ebenfalls mit dem Messer attackiert und tiefe Schnittwunden am linken Oberarm zugefügt haben.

Die Festnahme erfolgte problemlos.

Foto: Christoph Petersen

Anschließend wählte ein bislang Unbeteiligter den Polizeinotruf. „Während die Beamten eine Anzeige aufnahmen, soll der Tatverdächtige nunmehr die beiden Männer auf arabischer Sprache mit dem Tode bedroht und aufgefordert haben, ihn nicht gegenüber der Polizei zu belasten“, heißt es aus dem Präsidium. Diese Drohungen soll er später wiederholt haben. „Zudem ergaben sich Hinweise darauf, dass er einem Mann Geld dafür geboten haben soll, dass er einen der Zeugen töte.“

Da angesichts der Verdachtslage weitere Verdunkelungsmaßnahmen des Beschuldigten zu erwarten waren, erließ das Amtsgericht Wuppertal auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl. Bei der mit der Vollstreckung des Haftbefehls beauftragten Polizei ging am Dienstagabend ein Hinweis ein, dass der 31-Jährige eine Flucht ins Ausland plane.

Klare Ansage.

Foto: Christoph Petersen

Die eingesetzten Beamten entdeckten den Gesuchten in seinem Auto und hielten ihn an. Der Haftbefehl wurde noch vor Ort vollstreckt und wird dem Beschuldigten am Mittwoch durch den Ermittlungsrichter verkündet werden.

Für den Fall einer Verurteilung droht dem Syrer eine längere Haftstrafe. So sieht das Gesetz für die Taten der gefährlichen Körperverletzungen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor. Sollte er wegen der versuchten Anstiftung zu einem Tötungsdelikt verurteilt werden droht ihm allein hierfür eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und elf Jahren und drei Monaten.