Toter Spitz: Land zahlt

Wuppertal · Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Tierquälerei-Prozess gegen einen 72-jährigen Geschäftsmann vom Klingelholl in Barmen wegen geringer Schuld eingestellt.

 Rechtsanwalt Michael Kaps mit dem Angeklagten (72).

Rechtsanwalt Michael Kaps mit dem Angeklagten (72).

Foto: Dirk Lotze

Damit wird eine Geldstrafe über 1.200 Euro nicht rechtskräftig, die das Landgericht Wuppertal verhängt und gegen die der Angeklagte sich wegen Rechtsfehlern gewehrt hatte. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat zugestimmt: Die Kosten, auch die des Angeklagten, für das dreijährige Verfahren, trägt die Landeskasse.

Gegenstand des Strafprozesses war eine angebliche Vernachlässigung des womöglich 20 Jahre alten Spitzes "Micky" durch seinen Besitzer. Der Hund war ihm Ende 2012 durch das Bergische Veterinäramt zunächst weggenommen und wenig später im Tierheim eingeschläfert worden: "Micky" sei schwer krank und verwahrlost gewesen, er habe nicht einmal mehr seinen Futternapf finden können. Der 72-Jährige hatte anschließend Prozess um Prozess durchgefochten. Unter anderem erreichte er mit einer Verwaltungsklage über zwei Instanzen, dass er die Kosten für "Mickys" letzte Spritze nicht zahlen musste.

Zugegeben hatte der Geschäftsmann, dass er den Spitz nur gelegentlich beim Tierarzt vorgestellt hatte. Vor dem Amtsgericht Wuppertal hatte er gesagt: "Ich gehe ja selbst auch nicht mehr wegen allem zum Arzt." Der Rentner hatte aber beteuert, er habe gut für den Hund gesorgt. Er verwahre sich dagegen, "aus Rohheit" gehandelt zu haben — wie es der Vorwurf der Tierquälerei voraussetzt.

Anwalt Michael Kaps erläuterte, er habe das Landgerichtsurteil unter anderem als in sich widersprüchlich angegriffen: Einerseits sollte sein Mandant die Verelendung seines Hundes wissentlich in Kauf genommen haben, andererseits hätten die Richter aber nur fahrlässiges Handeln eines selbst betagten und kranken Angeklagten beschrieben.

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